Aigner: Patienten sollten IGeL kritisch hinterfragen
Bietet ein Arzt eine kostenpflichtige Behandlung - eine so genannte IGeL-Leistung an, sollte der Patient kritisch nachhaken. Denn bei IGeL muss die Entscheidung der Patient treffen, nicht der behandelnde Arzt. Dies rät Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, deren Ministerium gerade einen neuen Ratgeber für Verbraucher zu Individuellen Gesundheitsleistungen herausgegeben hat. „Bei IGeL mangelt es vielfach an aussagekräftigen und verständlichen Verbraucherinformationen“, sagt Ilse Aigner. „Wichtig ist, dass die Patienten vor einer Behandlung das Für und Wider einer Behandlungsmaßnahme abwägen. Der Ratgeber liefert wichtige Tipps, damit Patienten die IGeL-Leistungen individuell besser einschätzen können.“
Bei IGeL mangelt es oft an verständlichen Verbraucherinformationen
Die neue Broschüre des Bundesverbraucherministeriums rät zum Beispiel den Patienten, den Arzt zu fragen, warum die angebotene IGel Behandlung nicht von der Krankenkasse bezahlt wird und ob sie trotzdem erforderlich ist. Sie rät auch zu einer Bedenkzeit und zu einem Kostenvergleich. Die Broschüre informiert außerdem über die grundlegenden Rechte der Patienten und gibt nützliche Hinweise zur Kommunikation mit dem Arzt in der Sprechstunde. Besonders praktisch ist eine heraustrennbare Checkliste als Stütze für die Entscheidungsfindung.
Dass es an der Information über IGeL oft hapert, hatte eine Untersuchung des Bundesverbraucherministeriums ergeben, die im November 2012 veröffentlicht wurde. Schlecht schnitten vor allem die Informationen über IgeL in Arztpraxen ab. Die Autoren der Untersuchung empfahlen unter anderem den IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), der inzwischen auch als App-Angebot verfügbar ist. Inzwischen steht den Verbrauchern zusätzlich die neue Broschüre des Bundesverbraucherministeriums "Individuelle Gesundheitsleistungen - Ein Ratgeber für Verbraucher", unter der Adresse http://www.igel-broschuere.de zum Download bereit.
Zu IGel-leistungen zählen bestimmte Früherkennungsuntersuchungen, alternative Heilverfahren, medizinisch-kosmetische Leistungen, sport- oder reisemedizinische Untersuchungen.
Foto: Bundesregierung/ Bergmann