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Ärztegewerkschaft fordert Impfpflicht für Medizinpersonal

Montag, 8. November 2021 – Autor:
Niemand will ins Krankenhaus. Und niemand will sich ausgerechnet hier mit dem potenziell tödlichen Coronavirus anstecken. Von jedem nicht-geimpften Mitarbeiter dort geht aber ein besonderes Risiko aus: für die Patienten wie für die Kollegen, von denen viele ohnehin schon am Limit sind. Die Ärzteorganisation Marburger Bund fordert deshalb im Angesicht der vierten Corona-Welle eine berufsbezogene Covid-19-Impfpflicht für das Klinik- und Heimpersonal.
Mann wird gegen Covid-19 geimpft.

Anderen helfen – nicht andere gefährden: Der Marburger Bund fordert deshalb jetzt eine berufsbezogene Covid-19-Impfpflicht, vor allem für das Personal von medizinischen Einrichtungen. – Foto: AdobeStock/Drazen

Neue Spitzenwerte bei den Corona-Inzidenzen; nachlassender Impfschutz bei den im Frühjahr zu allererst gegen Corona geimpften Alten und chronisch Kranken; massenhafte Kündigungen von Pflegefachkräften, die wegen grenzwertiger Belastungen durch die Pandemie ihren Beruf an den Nagel hängen; Intensivbetten, die einsatzbereit in Kliniken bereitstehen, aber mangels Personal nicht mehr genutzt werden können: Das deutsche Gesundheitswesen steht in der vierten Coronawelle vor einer erneuten Belastungs- und Bewährungsprobe. Jeder Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen, der nicht geimpft ist, stellt dabei ein besonderes Risiko für Patienten dar und auch für die Kollegen, von den viele inzwischen ohnehin am Limit sind. Der Marburger Bund (MB), die Gewerkschaft der angestellten und beamteten Ärzte, fordert deshalb jetzt eine berufsbezogene Covid-19-Impfpflicht.

Vorbild: Die bereits existierende Masern-Impfpflicht

Die Impfpflicht gegen Covid-19 soll sich an der bereits existieren Impfpflicht gegen Masern orientieren (Paragraf 20, Absatz 8, Nr. 3 Infektionsschutzgesetz). „Die Pflicht zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus soll für Personen gelten, die in medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen sowie Schulen und Kindertagesstätten tätig sind“, heißt es in einer Mitteilung des Marburger Bunds. Der MB vertritt mehr als 60 Prozent der deutschen Krankenhausärzte und gilt mit fast 130.000 Mitgliedern als größte Ärztevereinigung in Europa.

„Erhebliche Gefährdung vulnerabler Personengruppen“

Das Votum für eine berufsbezogene Pflicht zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus erging nach mehrstündiger, intensiver Diskussion auf der diesjährigen Hauptversammlung der Organisation. Begründet wird die Forderung vor allem mit einer sich zuspitzenden Lage im Zuge der vierten Corona-Welle und einer „großen Sorge um eine erhebliche Gefährdung besonders vulnerabler Personengruppen“.

Mehr Infektionen bei Kindern – Impfdurchbrüche bei Alten

Die rasant steigenden Infektionszahlen insbesondere bei Kindern sowie zunehmende Impfdurchbrüche bei älteren und multimorbiden Personen – bei gleichzeitig weiterhin teils zu niedrigen Impfquoten der Beschäftigten in diesen Bereichen – zeigten den akuten Handlungsbedarf, heißt es beim Marburger Bund. Es gehe darum, Menschen vor einer schwerwiegenden Infektion zu bewahren, die gerade bei älteren und vorerkrankten Personen als Hauptrisikogruppen zu schweren und leider auch zu tödlichen Krankheitsverläufen führen könne.

In diesen Einrichtungen soll die Berufs-Impfpflicht gelten

Nach Vorstellungen des Marburger Bunds soll sich die berufsbezogene Impfpflicht auf gut 20  Arten von Einrichtungen des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens in Deutschland erstrecken. Hier eine Auswahl:

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • krankenhausähnliche Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Rettungsdienste
  • stationäre Alten-, Pflege- und Behinderten-Einrichtungen
  • ambulante Intensivpflegedienste.
Hauptkategorie: Corona
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