Ärzte nach vorn bei der Prävention
Der Referentenentwurf für ein Präventionsgesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht unter anderem vor, dass Ärzte künftig schriftliche Präventionsempfehlungen geben sollen. Patienten können dann von ihrem Arzt eine Art Rezept für Präventionsmaßnahmen wie Entspannungs-, Bewegungs- oder Ernährungskurse erwarten. Diese Bescheinigung soll auch den Krankenkassen bei der Entscheidung über die Bezuschussung von individuellen Präventionsmaßnahmen helfen.
Ärzte sollen mehr über Prävention beraten
Der Gesetzentwurf sieht Ärzte bei der Prävention in einer zentralen Rolle. Sie seien besonders geeignet ihre Patienten primärpräventiv zu beraten, zu begleiten und sie zu motivieren, gesundheitsschädigende Verhaltensweisen abzubauen und primärpräventive Angebote zu nutzen.
Diese Auffassung stützt auch eine Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK). Beinahe neun von zehn Befragten würden sich in Sachen Prävention zuerst an ihren Arzt wenden, ergab die repräsentative TK-Umfrage. Die Krankenkassen wählen demnach mehr als sieben von zehn Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung als Ansprechpartner. Staatliche Stellen wie Gesundheitsämter gelten nur 42 Prozent der Befragten als vertrauenswürdige Informationsquellen, private Anbieter wie Fitnessstudios gar nur 24 Prozent.
Krankenkassen sollen mehr in Prävention investieren
Die Krankenkassen sollen beim Präventionsgesetz deutlich stärker als bisher in die Pflicht genommen werden. Sie sollen ihre Ausgaben für Prävention auf insgesamt rund 500 Millionen Euro steigern. Ab 2016 sollen sie pro Jahr mindestens sieben Euro je Versicherter für Prävention ausgeben, davon mindestens zwei Euro für betriebliche Gesundheitsförderung und nochmals mindestens zwei Euro für Prävention in Kindergärten und Schulen. Diese Prävention in den Lebenswelten traf auch in der TK-Umfrage auf breite Zustimmung. 90 Prozent halten sie für sinnvoll.
Behörde soll Prävention koordinieren
TK-Chef Jens Baas begrüßte es, dass die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag halten und noch in diesem Jahr ein Präventionsgesetz vorlegen will. „Es ist gut, dass der Gesetzgeber mit einem Präventionsgesetz einen Rahmen vorgeben will, so dass ein verlässliches Finanzvolumen für Gesundheitsförderung garantiert zur Verfügung steht“, so Baas. Er kritisierte jedoch, dass die Kassen aus ihren Präventionsausgaben auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mitfinanzieren sollen, der im Gesetzentwurf eine neue Koordinierungs-Aufgabe zugedacht ist.
Zudem forderte der Kassenchef, dass mehr Akteure an der Finanzierung der Mehrkosten beteiligt werden. „Wir müssen das große Vorhaben 'Mehr Prävention' auf eine breite gesellschaftliche Basis stellen, die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung können die finanzielle Last nicht praktisch allein schultern“, so Baas.
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