Ärzte fordern Reform der Notfallversorgung in Berlin

Ärzte für eine bessere Notfallversorgung in Berlin – Foto: Alexander & Theresia Schulz
„Wir möchten, dass die in Berlin vorhandenen Versorgungsstrukturen zu einem leistungsfähigeren System der sektorübergreifenden Notfallversorgung weiterentwickelt werden“, fordern die Ärzte im Kammerparlament. Ihr Forderungskatalog ist mit neun Handlungsempfehlungen verknüpft. Sie zielen darauf ab, Defizite in der Notfallvorversorgung in der Bundeshauptstadt zu beseitigen und eine leistungsfähige sektorenübergreifende Versorgung sicherzustellen. Dabei sind die Besonderheiten und Strukturen des Stadtstaates Berlin berücksichtigt.
Die Hauptstadt wächst – Notfallversorgung in Berlin hält nicht mit
Berlin verzeichnet seit Jahren anhaltende Bevölkerungszuwächse. Die Versorgungsstrukturen in der Stadt wachsen aber nicht im gleichen Maße. Auch die Notfallversorgung in Berlin hält nicht mehr mit dem Bevölkerungswachstum mit. „Steigende Patientenzahlen in der wachsenden Stadt, demographische Veränderungen und sich wandelnde Versorgungsbedarfe bringen das bisherige System an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit und ergeben nachhaltigen Reformbedarf von Organisation, Struktur und Prozessgestaltung“, so Dr. Thomas Werner vom Vorstand der Ärztekammer Berlin. Grundlegend für erfolgreiche Reformen muss aus seiner Sicht „eine sachgemäße, ausreichende Finanzierung sein, welche die Besonderheiten und veränderten Anforderungen an die vorhandenen Schnittstellen berücksichtigt“. Mit den Handlungsempfehlungen will die Ärzteschaft in Berlin Kammerpräsident Dr. Günther Jonitz zufolge einen konstruktiven Beitrag der Ärzteschaft in der aktuellen Diskussion um die Probleme in der Notfallversorgung leisten.
Handlungsempfehlungen für die Notfallversorgung in Berlin
Innerhalb der Ärztekammer haben sich verschiedene Gremien mit den Problemen in der Notfallversorgung in Berlin befasst und Lösungsvorschläge erarbeitet. Neun Handlungsempfehlungen geben die Ärzte. Zentral ist dabei die Einrichtung von Portalpraxen mit verlässlichen Öffnungszeiten an allen Krankenhäusern, die an der Notfallversorgung teilnehmen. Diese Portalpraxen sollen Patienten nach vorgegebenen Kriterien einschätzen und lenken. Finanziert werden sollen sie aus einem eigenen, dritten Topf neben dem Honorar für niedergelassene Ärzte und der Krankenhausvergütung.
Entlastung für die Notaufnahmen der Krankenhäuser erwartet die Ärztekammer auch, wenn Patientenkompetenzen gestärkt und vor allem ängstliche Patienten gut über Behandlungsalternativen bei niedergelassenen Ärzten informiert werden. Die Ärzte fordern zudem eine Änderung der Krankentransportlinie. Die gegenwärtige Regelung führt aus ihrer Sicht dazu, dass gehbehinderte Patienten zur Akutbehandlung ins Krankenhaus gefahren werden, weil ein Krankentransport zum niedergelassenen Arzt nicht ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse erfolgen darf.
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