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Ärzte dürfen Patienten über WhatsApp keine Auskunft geben

Sonntag, 23. Januar 2022 – Autor:
Immer mehr Menschen nutzen Messengerdienste. Auch Ärzte. Doch die sind schlecht beraten, wenn sie ihren Patienten über WhatsApp beraten. Es gibt nämlich einen entscheidenden Unterschied zum Telefon.
WhatsApp genügt nicht den deutschen Standards für Gesundheitsdaten

WhatsApp genügt nicht den deutschen Standards für Gesundheitsdaten – Foto: © Adobe Stock/ fizkes

Im Katalog der ärztlichen Leistungen gibt es eine eigene Abrechnungsziffer für „fernmündliche Beratung“. Die Ziffer stammt noch aus einer Zeit, wo niemand an soziale Medien dachte. Sie bezieht sich also auf das Telefon. Doch was ist, wenn Patienten über WhatsApp & Co. ihren Arzt kontaktieren?

Gesundheitsdaten unterliegen einem besonderen Schutz

Der Fachanwalt für Medizinrecht Dr. jur. Florian Hölzel stellt im Fachblatt Medscape klar: WhatsApp ist in der Arzt-Patienten-Kommunikation tabu. Denn Gesundheitsdaten unterliegen einem besonderen Schutz, der in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geregelt ist.

Zwar garantiere WhatsApp eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung, erhoben würden jedoch „Verkehrsdaten und Bestandsdaten.“ In Cloud-Backups von WhatsApp lägen die Kommunikationsdaten dagegen unverschlüsselt vor.

In Cloud-Backups sind die Daten unverschlüsselt

„Der behandelnde Arzt kann damit nicht kontrollieren, wie und in welchem Umfang Patientendaten bei WhatsApp bzw. Facebook verarbeitet werden“, sagt Hölzel. Ergo dürfe ein Arzt weder Anfragen seiner Patienten per WhatsApp beantworten, geschweige denn diesen Kommunikationskanal proaktiv anbietet. Andernfalls verstößt der Arzt gegen die Grundsätze der Sicherheit der Datenverarbeitung gemäß Art. 32 und 5 Abs. 1 DS-GVO.

Und der Umstand, dass der Patient ja auf diesem Weg mit dem Arzt in Verbindung treten wollte, nützt auch nichts. Der Fachanwalt erklärt, dass es sich dabei nicht um eine „aktive Einwilligung“ handle, die datenschutzrechtlich erforderlich wäre. Außerdem sei die Einwilligung aus Sicht deutscher Datenschutzbeauftragter regelmäßig unwirksam, da die Patienten in den wenigsten Fällen über die Datenschutzstandards von WhatsApp informiert sein dürften.

Telefondaten werden nicht gespeichert

Es sind die Datenschutzstandards, die WhatsApp vom Telefon unterscheiden. Daten aus Telefonaten seien regelmäßig vom Zugriff Dritten geschützt. „Eine Speicherung, findet nicht statt“, so der Anwalt. Auch nicht auf ausländischen Servern.

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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