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Ältere Menschen sollten sich gegen Gürtelrose impfen lassen

Dienstag, 18. Dezember 2018 – Autor: anvo
Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen Personen ab 60 Jahren die Schutzimpfung gegen Gürtelrose. Personen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche sollten sich bereits ab einem Alter von 50 Jahren lassen.
Herpes Zoster, Gürtelrose, Impfung

Ein schmerzhafter Hautausschlag mit Bläschen ist typisch für Herpes Zoster

Gürtelrose (Herpes Zoster) macht sich durch einen streifenförmigen Hautausschlag mit Bläschen bemerkbar. Ausgelöst wird die Erkrankung durch den Erreger der Windpocken, dem Varicella-Zoster-Virus, der zur Gruppe der Herpesviren gehört. Nach einer überstandenen Windpocken-Erkrankung verbleibt ein Teil der Erreger im Körper. Nach Jahren, beispielweise bei geschwächten Abwehrkräften, können die Viren reaktiviert werden. Sie bewegen sich entlang der Nervenbahnen bis zur Haut und verursachen dort den Ausschlag. Gürtelrose tritt daher nur bei Menschen auf, die bereits Windpocken hatten.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen Personen ab 60 Jahren die Gürtelrose-Schutzimpfung mit einem sogenannten Totimpfstoff als Standardimpfung. Personen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren (Indikationsimpfung). Die Gürtelrose-Impfung wird allerdings erst zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss über die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie entschieden hat.

Etwa 300.000 Fälle von Gürtelrose pro Jahr

Typisch für Herpes Zoster ist ein brennender Schmerz, gefolgt von einer oft halbseitigen Ausbreitung von Bläschen in dem zum betroffenen Nerv gehörenden Areal. Am häufigsten treten die Symptome an Rumpf und Brustkorb auf, aber sie kommen auch im Bereich des Kopfes vor. Nach Abheilen des Hautausschlages kann ein Nervenschmerz, die sogenannte Postherpetische Neuralgie, in der betroffenen Region noch mehrere Monate bis Jahre anhalten.

In Deutschland erkranken nach Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts jährlich mehr als 300.000 Personen an Gürtelrose. Am häufigsten sind ältere Menschen betroffen, aber auch Patienten mit einem geschwächten Immunsystem haben ein erhöhtes Erkrankungsrisiko.

Schutzwirkung der Impfung um die 90 Prozent

Die Impfserie für den Herpes-zoster-Totimpfstoff besteht aus zwei Impfstoffdosen, die intramuskulär im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten verabreicht werden. Die Wirksamkeit zum Schutz vor Herpes Zoster beträgt ab dem Alter von 50 Jahren 92 und zum Schutz vor postherpetischer Neuralgie 82 Prozent. Der Schutz vor Herpes Zoster nimmt mit zunehmendem Alter leicht ab, er beträgt bei den über 70-Jährigen aber noch circa 90 Prozent.

Schwere Nebenwirkungen durch Gürtelrose-Impfung selten

In Deutschland sind zwei Impfstoffe gegen Herpes Zoster für Personen ab 50 Jahren zugelassen, seit 2013 ein Lebendimpfstoff und seit 2018 ein Totimpfstoff. Der Herpes-zoster-Lebendimpfstoff wird von der STIKO aufgrund der eingeschränkten Wirksamkeit und seiner begrenzten Wirkdauer nicht für die Standardimpfung empfohlen. Außerdem ist der Lebendimpfstoff nicht zur Impfung von Personen mit geschwächtem Immunsystem geeignet.

In den Zulassungsstudien für den Totimpfstoff gegen Gürtelrose gab es keine Hinweise für schwere Nebenwirkungen. Allerdings treten häufig Lokalreaktionen wie Schmerzen an der Injektionsstelle, Rötung und Schwellung sowie systemische Reaktionen wie Fieber, Müdigkeit, Myalgie und Kopfschmerzen auf. Die Impfreaktionen sind jedoch nur von kurzer Dauer und halten ein bis zwei Tage an.

Foto: © hawanafsu - Fotolia.com

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