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Abschaffung der Pflegestufe 0 verunsichert Pflegeheimbewohner

Dienstag, 20. September 2016 – Autor:
Bei Pflegestufe 0 werden die Kosten fürs Pflegeheim oft von Sozialhilfeträgern übernommen. Doch die Abschaffung dieser Pflegestufe zum 1. Januar macht die weitere Finanzierung ungewiss. 80.000 Heimbewohner sollen betroffen sein.

Zum 1. Januar 2017 werden die drei Pflegstufen in fünf Pflegegrade überführt. Für Heimbewohner mit der Pflegstufe 0 und niedrigem Einkommen könnte dies drastische Konsequenzen haben: Bisher übernahmen Sozialhilfeträger die Heimkosten, da die Pflegeversicherungen hierfür nicht aufkamen. Doch wenn die Pflegestufe 0 zum 1. Januar abgeschafft wird, ist auch die Kostenübernahme nicht mehr gesichert. Laut Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) fehlt im dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) eine entsprechende Regelung für Pflegeheimbewohner, die nicht in die Pflegegrade zwei bis fünf eingestuft werden.

Kündigung von Pflegeheimplätzen befürchtet

Betroffen seien rund 80.000 Heimbewohner. „Wenn nun in der Sozialhilfe der Anspruch für viele Heimbewohner der Pflegestufe 0 abgeschafft werden soll, stehen bis zu 80.000 Heimbewohner vor einer völlig unsicheren Zukunft“, kritisiert bpa-Präsident Bernd Meurer. Bleibe der Gesetzgeber bei seiner Absicht, müssten die Pflegeheime bis zu 80.000 Heimbewohnern kündigen, da die Heimkosten nicht gezahlt werden können. Bereits jetzt weigertenn sich einzelne Sozialhilfeträger, die bestehenden Vereinbarungen mit den Pflegeheimen über das Jahr 2016 hinaus zu verlängern.

Lücke im Gesetz?

Bei den Betroffenen handelt es sich häufig um Menschen über 80 Jahre, die ihre eigene Wohnung aufgeben mussten, weil sie aufgrund kognitiver Defizite nicht mehr alleine leben können. Weil ihr Einkommen zu gering ist, um den Pflegeplatz zu bezahlen, springt die Sozialhilfe ein. Ihre Chancen einen Pflegegrad zwei, drei vier oder fünf zu bekommen, sind jedoch gering.

Bpa-Präsident Meurer verlangt nun ein verlässliches Signal, dass die Sozialhilfeträger auch künftig die Kosten tragen, wenn die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig ist, aus dem eigenen Einkommen aber nicht bezahlt werden kann. „Hier darf es keine bösen Überraschungen geben“, so Meurer. Mit der Pflegereform sei zugesichert worden, dass sich die Versorgungssituation für niemanden verschlechtere. Dies müsse auch für die 80.000 sozialhilfeberechtigten Heimbewohner gelten. 

Foto: ©Kzenon - Fotoalia.com

Hauptkategorie: Pflege
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