
– Foto: Adobe Stock/H_Ko
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat jetzt das Eckpunktepapier der Bundesregierung über die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken vorgestellt. Die Drogenpolitik müsse erneuert werden. Das solle zu einem verbesserten Jugendschutz, einem besseren Gesundheitsschutz für die Konsumenten und zur Eindämmung des Schwarzmarktes beizutragen.
Laut dem Papier sollen Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb werden in einem lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmen zugelassen, heißt es weiter in einer Mitteilung aus dem Gesundheitsministerium.
Abgabe von Cannabis an Erwachsene soll legal werden
Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genuss-Cannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei. Damit wird die Abgabe von Cannabis an Erwachsene legal. Eigenanbau wird erlaubt, aber auf drei Pflanzen pro Person begrenzt.
Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und gegebenenfalls Apotheken erfolgen. Die Abgabestellen müssen eine fachkundige Beratung sicherstellen und räumliche Auflagen erfüllen. Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt.
Auch Kapseln, Tropfen, Spray sind erlaubt
Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit des Cannabis sicherzustellen. Ab Januar 2023 ist ein THC-Wert von maximal 0,3 Prozent gestattet. Auch Kapseln, Tropfen oder Spray sind erlaubt. Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt, gegebenenfalls mit einer Obergrenze für den THC-Gehalt bis zum 21. Lebensjahr.
Es ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer ("Cannabissteuer") vorgesehen. Die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit wird weiterentwickelt. So soll es Frühinterventionsprogramme zur Konsumreflektion für Jugendliche geben.
Cannabis-Gesetz wird nach vier Jahren evaluiert
Das Eckpunktepapier wird der Europäischen Kommission vorgelegt, denn es muss mit dem geltenden Völker- und Europarecht vereinbar sein. Ob die EU die Pläne in der Form durchwinkt, ist noch unklar. Sollte ein entsprechendes Cannabis-Gesetz in Deutschland in Kraft treten. würden dessen Effekte nach vier Jahren evaluiert.