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Ab März soll es Cannabis auf Rezept geben

Dienstag, 24. Januar 2017 – Autor: Angela Mißlbeck
Der Bundestag hat beschlossen, dass Patienten unter bestimmten Umständen Cannabis auf Rezept erhalten können. Patientenverbände begrüßen die Neuregelung, die im März in Kraft treten soll.
Hanf in der Schmerztherapie

Erst umstritten, jetzt beschlossen: Cannabis auf Rezept – Foto: Mykola Mazuryk - Fotolia

Cannabisarzneimittel sollen nach dem Willen der Bundesregierung als Therapiealternative bei Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden können. Anwendungsgebiete können zum Beispiel die Schmerztherapie, bestimmte chronische Erkrankungen, schwere Appetitlosigkeit und Übelkeit bei Krebserkrankungen und die Palliativmedizin sein. Die Krankenkassen sollen dem Gesetz zufolge Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen erstatten. Erstattungsanträge müssen sie innerhalb von drei Tagen bearbeiten. Lehnen sie sie ab, muss das begründet werden.

Um die Wirkung von Cannabis in der Medizin weiter zu erforschen, wird eine Begleiterhebung durchgeführt. Dazu übermitteln die verordnenden Ärzte bestimmte Patientendaten in anonymisierter Form an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Begleitforschung berücksichtigt zum Beispiel Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen. Sie soll auch Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken sammeln.

Künftig Cannabis auf Rezept aus Deutschland

Außerdem soll Cannabis zu medizinischen Zwecken staatlich überwacht in Deutschland angebaut werden können. Die Überwachung obliegt dem BfArM. Bis durch diese staatliche Cannabisagentur ein staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland umgesetzt ist, soll die Versorgung mit Medizinalcannabis aus Importen erfolgen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wertet das Gesetz vor allem als „Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung“. Die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach hob hervor, das die Genehmigungsfrist der Krankenkassen im palliativmedizinischen Bereich höchstens drei Tage betragen soll: „Dadurch wird eine schnelle und unbürokratische Hilfe gewährleistet.“ Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler sieht die Neuregelung als Zeichen für „eine moderne und differenzierte Gesundheitspolitik“.

Schmerztherapeuten und Augenärzte begrüßen das Gesetz

„Optimistisch, dass nun ein lange währendes Versorgungsproblem für Patientinnen und Patienten vor allem in der Schmerz- und Palliativversorgung und mit schwerwiegenden Erkrankungen weitgehend vernünftig gesetzlich geregelt ist“, zeigte sich Professor Joachim Nadstawek, Vorsitzender des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in

Deutschland e.V. (BVSD). Er begrüßte ausdrücklich die kurze Genehmigungsfrist in der Palliativmedizin. Für die erstmalige Leistung bei einem Versicherten mit anderen Erkrankungen ist für die Genehmigung laut BVSD eine Frist von drei bis fünf Wochen vorgesehen.

Auch der Bundesverband AUGE begrüßt die Freigabe von Cannabis als Medizin. Nach seinen Angaben profitieren auch Glaukom-Patienten unter bestimmten Umständen von einer Cannabis-Therapie.

Foto: Mykola Mazuryk - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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