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Ab 31. Juli: Masern-Impfpflicht für Personal in Gesundheitseinrichtungen

Donnerstag, 7. Juli 2022 – Autor:
Nur noch wenige Wochen, dann greift die Masern-Impfpflicht: Mitarbeiter von medizinischen Einrichtungen müssen bis 31. Juli nachweisen, dass sie gegen die Viruserkrankung geschützt sind. Das betrifft auch Reinigungskräfte in Arztpraxen oder Kliniken.
Impfspritze, Impfpass mit eingetragener Masern-Impfung.

Mit einer Masern-Impfpflicht soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masern-Übertragung sehr schnell stattfinden kann und sich maserngefährdete Menschen aufhalten. – Foto: AdobeStock/Zerbor

Wer nach 1970 geboren wurde und in medizinischen und in Gemeinschaftseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommt, muss bis zum 31. Juli 2022 die Masernimpfung nachweisen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft BAU hin. Das betrifft beispielsweise auch Reinigungskräfte, die in Arztpraxen, Kliniken oder auch Schulen tätig sind.

Ausrottung von Masern war zum Greifen nah

Die Ausrottung der Masern war in vielen Teilen der Welt bereits in greifbarer Nähe. Doch seit einigen Jahren steigen die Infektionszahlen wieder an. Daher hat die Weltgesundheitsorganisation im Jahr 2019 Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Denn Masern sind hoch ansteckend und keine harmlose Krankheit: Bei etwa jedem zehnten Betroffenen kommt es zu Komplikationen.

Ziel: Besonders verletzliche Personen vor Masern schützen

Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland deswegen das Masernschutzgesetz. Ziel ist der Schutz besonders verletzlicher Personengruppen und der Gesellschaft insgesamt vor dem gefährlichen und hochansteckenden Masernvirus. „Betroffen sind Beschäftigte, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen in Kontakt mit anderen Personen kommen“, sagt Anette Wahl-Wachendorf, Fachärztin für Arbeitsmedizin und Ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. „Eine Person ist nach dem Gesetz impfpflichtig, sobald sie regelmäßig über einen längeren Zeitraum in einer im Gesetz genannten Einrichtung tätig ist, zum Beispiel in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis. Das umfasst unter anderem auch Reinigungsunternehmen."

Ohne Impfschutz keine Weiterbeschäftigung oder Neueinstellung

Nach Auskunft der Berufsgenossenschaft müssen alle betroffenen Personen, die am 1. März 2020 bereits in einer solchen Einrichtung tätig waren, bis zum 31. Juli 2022 ihren Impfnachweis vorlegen. Nach Ablauf dieser Frist dürfen sie ohne Impfschutz nicht weiter in der jeweiligen Einrichtung arbeiten. Die BG BAU erinnert daher nachdrücklich an die Masernschutzimpfung beziehungsweise deren Nachweis anlässlich des immer näher rückenden Stichtags Ende des Monats. Bei Neueinstellungen und Versetzungen muss der Masernschutz direkt anhand des Impfausweises oder einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden.

Masern: Das sind typische Komplikationen

„Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. „Gerade bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen. Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle, seltener auch eine Gehirnentzündung (Enzephalitis).“  Insgesamt sterben in Industrieländern etwa eins bis drei von 1.000 an Masern erkrankte Menschen. Auch in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren Masern-Todesfälle.

Masernimpfung auch für Urlauber empfehlenswert

Die alarmierenden Meldungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach in der Europäischen Region der WHO in den ersten sechs Monaten 2019 bereits 90.000 Masernfälle aufgetreten sind und von Januar 2018 bis Juni 2019 mehr als 100 Personen an den Masern verstorben sind, zeigen den Handlungsbedarf. In Deutschland wurden im Jahr 2019 514 Masernfälle gemeldet, darunter ein Todesfall. Gesundheitsbehörden und Hausärzte raten besonders jetzt in der Ferienzeit auch Urlaubsreisenden, sich vor einer Reise gegen Masern impfen zu lassen.

„Die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung der Impfquoten haben nicht dazu geführt, dass sich ausreichend Menschen in Deutschland impfen lassen“, heißt es beim BMG. „Es gibt immer noch Impflücken in allen Altersgruppen.“ Mit einer Masern-Impfpflicht soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masern-Übertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern immun sind, und dort vor allem die Personen schützen, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können, zum Beispiel weil sie schwanger sind oder ein sehr schwaches Immunsystem haben. Sie sind darauf angewiesen, dass sich andere solidarisch verhalten und sich impfen lassen.

Hauptkategorie: Medizin
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