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Zankapfel Zahlen: Ärzte und Kassen streiten über Gesamtvergütung

Montag, 18. August 2014 – Autor: Angela Mißlbeck
Bei ihren Verhandlungen über die Honorare der niedergelassenen Ärzte im kommenden Jahr streiten der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) über die Einkommensentwicklung der Ärzte. Die gleichen Zahlen interpretieren beide sehr unterschiedlich.
Kassen und Ärzte streiten ums Geld

Wieviel verdienen niedergelassene Ärzte? Darüber streiten KBV und Krankenkassen. – Foto: Stauke - Fotolia

Durchschnittlich 166.000 Euro Gewinn hat ein Arzt 2011 mit seiner Praxis gemacht. Auf diese Zahl des Statistischen Bundesamtes hatte zunächst der GKV-Spitzenverband verwiesen. Die KBV widerspricht ihr nicht, stellt aber klar, dass darin alle Einkünfte der Ärzte enthalten sind. Dazu zählen neben dem Honorar der GKV auch Einnahmen aus IGeL-Behandlungen und der Behandlung von Patienten zulasten der Privaten Krankenversicherung (PKV). Den Reinertrag vor Steuern aus den GKV-Honoraren beziffert die KBV für das Jahr 2011 auf 106.000 Euro.

Einig sind sich Kassen- und Ärztevertreter auch darüber, dass der Überschuss aus einer durchschnittlichen Arztpraxis zwischen 2007 und 2011 um 17 gestiegen ist. Während der Spitzenverband mit dieser Berechnung die Klagen der Ärzte über Unterfinanzierung zurückweisen will, entgegnet die KBV, dass die Betriebskosten im selben Zeitraum um den exakt gleichen Prozentsatz gestiegen seien. Die GKV-Honorare seien dagegen nur um 13 Prozent gestiegen und das auch nur aufgrund eines Einmaleffekts im Jahr 2008. Der Anstieg der Betriebskosten sei somit nicht kompensiert, so die Analyse des Zentralinstituts für Kassenärztliche Versorgung der KBV (ZI).

Ärztevertreter beklagen Verdienstchancen

Die Ärztevertreter beklagen außerdem, dass die Preise bei ärztlichen Leistungen für gesetzlich Versicherte verfallen würden und dass die Verdienstchancen niedergelassener Ärzte bei der Behandlung gesetzlich Krankenversicherter hinter denen von Oberärzten im Krankenhaus zurückbleiben würden. „Um dem zwischen KBV und Krankenkassen vereinbarten Grundsatz gleicher Verdienstchancen in der Niederlassung und im Krankenhaus in der Versorgung gesetzlich Versicherter gerecht zu werden, müssen die gesetzlichen Krankenkassen nachlegen“, fordert das ZI in seiner Analyse. Ein weiteres Ergebnis: „Dass die Preise in der Gebührenordnung für die Behandlung gesetzlich Versicherter im Vergleich zur allgemeinen Preisentwicklung dauernd an Wert verlieren, mindert das Vertrauen in die GKV und verbessert nicht die ambulante medizinische Versorgung“, so die ZI-Analyse.

Krankenkassen kritisieren Wartezeiten

Der GKV-Spitzenverband verweist in Reaktion auf diese Analyse darauf, dass die meisten niedergelassenen Ärzte lediglich in Teilzeit für gesetzlich Krankenversicherte arbeiten würden. „Bei den Honorarverhandlungen in diesem Jahr geht es wieder darum, auf Basis der gesetzlichen Vorgaben die Honorare für die niedergelassenen Ärzte angemessen weiterzuentwickeln. Dabei stehen insbesondere die Fragen nach der Entwicklung des Behandlungsbedarfs und die der Praxiskosten im Zentrum“, erläuterte Verbandssprecher Florian Lanz. Er merkte aber auch an: „Es wäre erfreulich, wenn die Ärzteverbände das gleiche Engagement bei der Verringerung der Wartezeiten für die Patienten aufbringen würden, wie bei dem Bemühen, ihre eigenen Honorare weiter zu erhöhen.“

Foto: Stauke - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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