Wohlfahrtsverbände stellen Gutachten zur Qualitätssicherung vor
Freitag, 12. Juni 2015
– Autor:
Cornelia Wanke
Wie soll die Qualität in der häuslichen Pflege gemessen, analysiert und weiter entwickelt werden: Dazu hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) ein Gutachten vorgelegt.
Zuhause gut gepflegt?
– Foto: www.ingo-bartussek.de
In diesem Gutachten, das die der BAGFW angehörenden Wohlfahrtsverbände in Auftrag gegeben haben, werden Grundsatzfragen zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und -berichterstattung in der häuslichen Pflege auf der Basis der gegenwärtigen Rahmenbedingungen geklärt. Das Gutachten wird heute beim Deutschen Pflegekongress im Rahmen des 18. Hauptstadtkongresses von Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück vorgestellt.
„Dem Gutachten zufolge stellt sich die Entwicklung von Indikatoren für die Ergebnisqualität in der ambulanten Pflege im Vergleich zu der Erarbeitung von Indikatoren für die stationäre Pflege als diffizil, aber machbar heraus. Die einfache Übernahme der Indikatoren für die stationäre Pflege ist nicht möglich, da die ambulante Pflege anderen Systematiken und Rahmenbedingungen unterliegt. Es bedarf daher einer gesonderten Entwicklung und Erprobung von Indikatoren für die häusliche Pflege“, heißt es in einer Pressemitteilung der BAGFW.
Häusliche Pflege: es gibt keine schnelle Lösung für indikatorengestützte Qualitätsberichterstattung
Damit werde deutlich, dass es für die häusliche Pflege keine schnelle Lösung für eine indikatorengestützte Qualitätsberichterstattung gibt. Empfohlen wird im Gutachten ein mehrstufiger Entwicklungsprozess, bei dem entwickelte Indikatoren zunächst im Rahmen des internen Qualitätsmanagements erprobt werden. Anhand dieser Erfahrungen könne dann mittelfristig geklärt werden, ob bzw. welche dieser Indikatoren auch für andere Zwecke, wie die vergleichende Qualitätsberichterstattung geeignet sind.
Das aktuelle Gutachten von Prof. Dr. Büscher kommt laut Bundesarbeitsgemeinschaft zu folgenden zentralen Aussagen: „Ambulante Pflegedienste können einen wirksamen Beitrag zur Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements leisten.“ Dies erfordere eine Erweiterung und ggf. auch Flexibilisierung des aktuellen Leistungsspektrums. In diesem Zusammenhang seien Anreize zur internen Qualitätsentwicklung zu geben.
Bei Nutzern ambulanter Pflegedienste kann nicht von vergleichbaren Konstellationen ausgegangen werden
„Vergleichende Qualitätsberichterstattung ist nur möglich, wenn vergleichbare Konstellationen vorliegen“, heißt es darüber hinaus im Gutachten. Dies bedeute, dass bei den Nutzern ambulanter Pflegedienste davon nicht ausgegangen werden könne. „Die Entwicklung von Kriterien für eine übergreifende Berichterstattung bedarf einer umfassenden konzeptionellen und empirischen Vorarbeit, in der neben möglichen Themenbereichen der Ergebnisqualität auch mögliche Versorgungskonstellationen hinsichtlich Häufigkeit, Intensität und Form der Eingebundenheit des Dienstes einbezogen werden.“ Nicht zuletzt habe die Literaturstudie ergeben, dass zentrale Qualitätsdimensionen und -kriterien in den Bereichen Sicherheit des pflegebedürftigen Menschen, Koordination und Kontinuität liegen.
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