Überwachungskommission bestätigt Hirntod der Organspenderin
Die Süddeutsche Zeitung hatte am Montag erstmals über den Fall berichtet, wonach am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide im Dezember eine Organentnahme abgebrochen wurde, weil es offenbar Fehler bei der Feststellung des Hirntods gab. Der Zeitung zufolge lag die Patientin bereits auf dem OP-Tisch mit geöffnetem Bauch. Nun hat die Prüfungs- und Überwachungskommission der Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV Spitzenverband eine Stellungnahme zu dem Fall veröffentlicht. Dort heißt es, die Organspenderin sei vor der geplanten Organentnahme hirntot gewesen. „Die seit Dezember laufenden Untersuchungen der Kommissionen haben bisher ergeben, dass sämtliche Hirnfunktionen erloschen waren. Das haben eingehende Untersuchungen nach Anhörungen von Experten und die Sichtung der vorliegenden Unterlagen gezeigt“, heißt es in der Mitteilung wörtlich.
Kommission will den Fall weiter prüfen
Allerdings seien Unzulänglichkeiten in der Dokumentation festgestellt worden, die zu Unsicherheiten bei den Beteiligten und schließlich zum Abbruch der Organentnahme geführt hätten. Die Kommissionen kündigte daher weitere detaillierte Untersuchungen an. Zudem will sie persönliche Anhörungen der Beteiligten fortsetzen. Die Ergebnisse würden „schnellstmöglich“ veröffentlicht. Zu Details äußerte sich die Kommission nicht.
Die medizinische Geschäftsführerin des Klinikums Bremerhaven-Reinkenheide erklärte, dass aus Sicht des Klinikums keine Fehler geschehen sind. Bei der schwerst kopfverletzten Patientin sei aus medizinischen Gründen die Hirntoddiagnostik eingeleitet worden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine mögliche Organentnahme eine Rolle gespielt habe. Nachdem der Hirntod der Patientin durch zwei langjährig erfahrene Ärzte unabhängig voneinander diagnostiziert worden sei, habe man die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) über den Fall informiert. Alles Weitere habe in der Verantwortung der DSO gelegen. „Das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide hat das medizinisch gebotene getan und hat mit der Frage der Organentnahme nichts zu tun", erklärte Kramer. "Die schwerst verletzte Patientin war nach allen uns zur Verfügung stehenden Indikatoren eindeutig verstorben."
Nach SZ-Informationen war der Atemtest nicht korrekt
Die Süddeutsche Zeitung hatte unterdessen berichtet, bei der Spenderin sei der Atemtest nicht korrekt ausgeführt worden. Dieser zeigt, ob ein Mensch noch dazu in der Lage ist, spontan zu atmen, wenn sich zu viel Kohlendioxid in seinem Blut befindet. Nach dem Transplantationsgesetz müssen zwei Ärzte vor einer Organentnahme unabhängig voneinander den Hirntod des Spenders feststellen. Dazu müssen sie mehrere Tests machen, die beweisen, dass ein tiefes Koma vorliegt und dass die Spontanatmung und sämtliche Hirnfunktionen ausgefallen sind.
Der Hirntod ist die Voraussetzung für eine Organspende. In diesem Zustand sind alle Funktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms erloschen. Der Kreislauf wird nur noch mit künstlichen Mitteln aufrechterhalten, eine Wiedererlangung des Bewusstseins ist ausgeschlossen.
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