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TK übernimmt Kosten für juristische Gutachten

Donnerstag, 23. Juli 2015 – Autor: Cornelia Wanke
Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet ihren Versicherten bei Problemen mit Medizinprodukten kostenlose medizinische und juristische Gutachten an. Damit will die Kasse nach eigenen Angaben die Verfahren beschleunigen und die Kosten für die Versicherten minimieren.

Was tun im Schadensfall? Die TK berät und bezahlt das Gutachten! – Foto: copyright by Oliver Boehmer - bluedesign®

„Künstliche Gelenke und Hüften gehen zu Bruch, Herzschrittmacher versagen den Dienst und Brustimplantate vergiften den Körper. Wenn Ärzte minderwertige Medizinprodukte einbauen, sind langwierige und teure Prozesse die Regel.“, schreibt die TK in einer Pressemitteilung. Eine auf Medizinproduktschäden spezialisierte Großkanzlei soll nun die Fälle für die Versicherten prüfen und dabei medizinische Gutachter zurate ziehen, teilt die TK

Schadhaftes Medizinprodukt? Viele Menschen wissen nicht, was tun

Viele Menschen wüssten überhaupt nicht, wo sie professionelle Hilfe bekommen können oder aber sie scheuen die häufig hohen Kosten. Diese Lücke wolle die Kasse schließen. Dort hätten sich im vergangenen Jahr mehr als 5.000 Versicherte gemeldet, weil sie unter gesundheitlichen Problemen wegen eines Medizinprodukts leiden oder aber eine falsche Behandlung durch einen Arzt oder ein Krankenhaus vermuten.

Medizinrechtexperten der TK planen je nach Ergebnis dann das weitere Vorgehen

„In solchen Fällen erfasst und prüft die TK die Schilderungen der Beschwerden und der Behandlung“, heißt es in der Pressemitteilung. Anschließend erhalte die Kanzlei die Informationen einschließlich eventuell vorliegender Behandlungsunterlagen mit den Kontaktdaten des Versicherten. Diese erstellt dann gemeinsam mit kooperierenden Medizingutachtern ein schriftliches Gutachten, das der Versicherte auch bei eventuellen Gerichtsverfahren verwenden kann.

Bei der Überprüfung werde unter anderem kontrolliert, ob die Beschwerden auf Material-, Konstruktions-, Herstellungs- oder aber auch Behandlungs- und Pflegefehler zurückgehen. „Je nach Ergebnis des Gutachtens planen die Medizinrechtsexperten der TK dann gemeinsam mit dem Versicherten das weitere Vorgehen“, so die TK. 

Foto: Fotolia - bluedesign

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