Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege: Wie wird sie genutzt?
Die Kasse hat angekündigt, dass sie ihren Versicherten in Berlin und Umgebung künftig Pflegepräventionsberatung anbieten will. Vorangegangen war ein Pilotprojekt, bei dem die Kasse 8000 Menschen in Berlin und Umland aktiv angesprochen hat, die zwar Pflegegeld erhalten, aber kaum oder gar keine weiteren Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Nach einer Kontaktaufnahme per Telefon sind Betroffene und Angehörige im Rahmen des Pilotprojektes den Angaben zufolge bei 2000 Terminen zu Hause individuell beraten worden. „Denn obwohl die Pflegesituation nur mit letzter Kraft zu Hause bewältigt wird, bleiben Angebote wie Kurzzeit- oder Tagespflege zu selten genutzt“, so der Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost Frank Michalak. Er kündigte an, dass die Kasse „diese Pflegepräventionsberatung auf breite Beine stellen und aktiv noch mehr Pflegebedürftige ansprechen und Leistungen der Pflegekasse anbieten“ will.
Pflegepräventionsberater kommen nach Hause
Die Beratung in der häuslichen Umgebung umfasst auch eine Schulung durch Pflegefachkräfte. Dazu arbeitet die AOK mit einem Experten-Pflege-Service zusammen. Die Pflegefachkräfte informieren zum Beispiel über Sturzprävention in der häuslichen Umgebung. Aber auch Wundmanagement, Polypharmazie und aktivierende Pflege werden thematisiert. Chris Behrens, AOK-Bereichsleiter Pflege und Pflegestützpunkte wertet das Pilotprojekt als Erfolg. „Das hat uns gezeigt, dass wir so direkt vor Ort helfen können“, sagt er.
Hintergrund: Eine Studie des Gesundheitswissenschaftlichen Instituts der AOK Nordost (GeWiNo) hatte im November 2015 gezeigt, dass Verhinderungspflege nur in 14 Prozent aller Fälle beantragt wurde. Kurzzeitpflege beanspruchte demnach nur jeder zwanzigste Betroffene. Dass diese Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung so wenig genutzt werden, spart den Pflegekassen zwar kurzfristig Geld. Doch mahnen Experten immer wieder mehr Entlastung für pflegende Angehörige an, damit sie ihre Pflegetätigkeit möglichst lange fortführen können.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege treffen auf Hürden
Durchschnittlich dauert eine Pflegesituation zehn Jahre. Erkrankt ein pflegender Angehöriger, kann er im Rahmen der Verhinderungspflege die Versorgung des Pflegebedürftigen einem Pflegedienst überlassen. Kurzzeitpflege tritt zum Beispiel ein, wenn der pflegende Angehörige verreist. Beantragt werden müssen diese Leistungen bei der jeweiligen Pflege- bzw. Krankenversicherung. Genauere Informationen erhalten pflegende Angehörige bei den Pflegestützpunkten. Doch daran mangelt es meist gar nicht: Ein Report des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO) hat kürzlich gezeigt, dass die Angebote zwar bekannt sind, aber oft deshalb nicht genutzt werden, weil die Pflegebedürftigen nicht von einer fremden Person gepflegt werden wollen.
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