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Suchtexperten fordern mehr Entwöhnungs-Angebote für Suchtkranke

Mittwoch, 22. Juni 2016 – Autor: Angela Mißlbeck
Wenn Suchtpatienten den Entzug im Krankenhaus abgeschlossen haben, sollten möglichst viele möglichst nahtlos in die Rehabilitation übergehen. Das fordert der Fachverband Sucht im Vorfeld des Weltdrogentages.
Nicht nur Entzug, sondern auch Entwöhnung ist bei Sucht nötig.

Suchtkranke sind oft unzureichend behandelt. – Foto: ysbrandcosijn - Fotolia

Der Verband schätzt, dass in Deutschland 1,77 Millionen Menschen von Alkohol abhängig sind. Hinzu kommen den Schätzungen zufolge 5,58 Millionen Tabaksüchtige, 2,3 Millionen Medikamentenabhängige, 319.000 Menschen, die nach illegalen Drogen süchtig sind, und 111.000 bis 415.000 Menschen mit krankhaftem Hang zum Glücksspiel.

Der Fachverband weist auf ein Missverhältnis hin: Im Jahr 2014 standen rund 340.000 Krankenhausfällen mit der Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol“ nur 35.423 Entwöhnungsbehandlungen in einer von der Deutschen Rentenversicherung finanzierten Rehabilitation gegenüber.

Der Verband geht daher davon aus, dass viele alkoholabhängige Menschen nicht oder viel zu spät eine qualifizierte Behandlung erhalten. Nach seinen Berechnungen sind Alkohol- und Medikamentenabhängige im Durchschnitt bereits 14,3 Jahr suchtkrank, bevor sie eine stationäre Entwöhnungsbehandlung antreten. Zudem wurden vorher im Schnitt schon mehr als drei Entzugsbehandlungen vorgenommen.

Nur jeder zehnte Patient, der zum Entzug im Krankenhaus war, kommt den Angaben zufolge innerhalb von drei Jahren in eine stationäre Entwöhnung. Zudem kritisiert der Verband, dass die Antrags- und Bewilligungszahlen für Entwöhnungsbehandlungen kontinuierlich zurück gehen.

Studien zu Erfolgen bei Alkohol- und Medikamentensucht

Dabei hat der Fachverband die Wirksamkeit der Suchtbehandlung nach eigenen Angaben durch Studien belegt. Ein Jahr nach Behandlungsende beträgt die sogenannte katamnestische Erfolgsquote im Bereich der Fachkliniken für Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit je nach Berechnungsform die zwischen 77,7 und 40,9 Prozent. Das heißt, dass mindestens vier von zehn Patienten bis dahin nicht rückfällig geworden sind. Auch mit Blick auf die Berufstätigkeit der Patienten sieht der Fachverband Erfolge bei einer Sucht-Reha:  Zwei Jahre nach einer stationären Alkoholentwöhnung bleiben gut 88 Prozent der Suchtkranken im Erwerbsleben.

Mehr qualifizierte stationäre Entwöhnung nötig

Der Fachverband Sucht fordert vor diesem Hintergrund eine Versorgung Suchtkranker, die der aktuellen S3-Leitlinie ‚Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen’ gerecht wird. Dazu zählt, dass Screening- und Diagnostikverfahren zur Früherkennung alkoholbezogener Störungen flächendeckend und systematisch in der Grundversorgung eingesetzt werden und dass Entwöhnungsbehandlungen im Anschluss an die Entzugsphase als nahtlose weiterführende Behandlung angeboten werden. Eine nahtlose Verlegung aus dem qualifizierten Entzug (QE) in die Suchtrehabilitation müsse flächendeckend möglich werden. Hierzu haben den Angaben zufolge bereits entsprechende Gespräche der Suchtfachverbände mit der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung statt. Ein Nahtlosverfahren werde derzeit entwickelt. Der Verband empfiehlt zudem, dass die Antrittsquote zur Suchtrehabilitation durch frühzeitige Kontaktaufnahme und Begleitung der Patienten, zum Beispiel im Rahmen von Case-Management und durch Reha-Fallbegleitung, gesteigert werden kann. Auch Zugangswege aus dem Bereich der Altenhilfe und –pflege zum Suchtbehandlungssystem sollten geprüft werden, so die Suchtexperten.

Foto: ysbrandcosijn – fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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