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Schwangere Ärztinnen dürfen doch operieren

Samstag, 17. Januar 2015 – Autor:
Bisher waren schwangere Ärztinnen am OP-Tisch tabu. Jetzt haben zwei Chirurginnen das Dogma gekippt. Demnach dürfen auch Schwangere operieren.
Schwangere Ärztinnen dürfen doch operieren

Operieren erlaubt: In modernen OPs können sich schwangere Ärztinnen gut vor Gefahren schützen

Wir waren schwanger und wollten operieren! Mit dieser selbstbewussten Ansage haben sich die beiden Chirurginnen Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner für die Interessen von schwangeren Ärztinnen eingesetzt. Herausgekommen ist das Projekt „Operieren in der Schwangerschaft“, das aus einem Positionspapier und einer website besteht. Demnach ist es schwangeren Ärztinnen durchaus erlaubt, unter bestimmten Bedingungen zu Operieren. Was das für Bedingungen sind, haben die beiden zusammen mit jungen Kollegen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und (DGOU) auf den OPidS-Informationsseiten zusammengefasst.

Ihr Hauptansatz ist: Weder das Mutterschutzgesetz noch die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz verbieten Schwangeren den Umgang mit schneidenden und stechenden Instrumenten und somit ihren Tätigkeit im OP. Problematisch sei aber, dass eine bundesweite Regelung fehle und so die jeweiligen Landesaufsichtsbehörden nach gut Dünken entscheiden könnten, sagen die beiden Chirurginnen. Mit dem Projekt wollen sie jetzt Klarheit schaffen und Kolleginnen bestärken, auch in der Schwangerschaft weiter zu operieren.

Es gibt kein Gesetz, dass schwangeren Ärztinnen das Operieren verbietet

„Bisher bremste die heute unzeitgemäßen Auslegung des Mutterschutzgesetzes von 1952 Ärztinnen in ihrer beruflichen Entwicklung aus“, kritisieren Niethardt und Donner. Deshalb habe eine chirurgische Karriere oft mit Bekanntgabe der Schwangerschaft geendet. Dabei hätten sich die Bedingungen im OP durch die enormen Fortschritte in der Medizin stark geändert. „Die Angleichung der Mutterschutzrichtlinien an die modernen Erkenntnisse blieb bisher jedoch aus“, so die beiden Chirurginnen.  

Eine Verpflichtung zur operativen Tätigkeit lehnen die beiden aber ab. Jede Ärztin müsse frei entscheiden können, ob sie während ihrer Schwangerschaft ihrer operativen Tätigkeit weiter nachgehen möchte. „Es darf im Umkehrschluss nicht zu einem zwangsweisen Einsatz im OP-Saal kommen“, betont Niethard.

Bedingungen im OP haben sich seit den Fünfzigerjahren geändert

Auf der website www.OPidS.de finden schwangere Chirurginnen, ihre Vorgesetzten und andere beteiligte Klinikakteure umfassende und notwendige Informationen und Handlungsempfehlungen zu den Aspekten Recht, Röntgen, Strahlenschutz, Infektionsrisiko und Narkose. Zum Download stehen hilfreiche Tools wie beispielsweise eine Checkliste zum strukturierten Vorgehen oder ein Musterbeispiel für eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung.

Durch ihr Projekt, das sie gemeinsam mit dem Jungen Forum der DGOU und dem Perspektivforum Junge Chirurgie betreiben, haben sich Niethardt und Donner zu bundesweiten Expertinnen für das „Operieren in der Schwangerschaft“ gemacht. Allein 2014 führten die beiden Fachärztinnen für Orthopädie und Unfallchirurgie rund 20 individuelle Beratungsgespräche. Ihr Fazit: Schwangere, aber auch Vorgesetzte haben großes Interesse daran, die heutigen Voraussetzungen zum Operieren in der Schwangerschaft nutzbar zu machen.

Foto: © Kzenon - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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