Sachverständigenrat schlägt teilweise Krankschreibungen vor
Die jährlichen Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherungen für Krankengeld sind seit 2006 überproportional gestiegen. 2014 erreichten sie mit 10,6 Milliarden Euro einen bisherigen Höchststand. Das Gutachten erörtert die Ursachen und gibt Empfehlungen, wie sich ein weiterer, unnötiger Anstieg vermeiden ließe.
Dabei betonen die Gutachter, dass auch höhere durchschnittliche Erwerbseinkommen sowie eine größere Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter tendenziell zu höheren Krankengeldausgaben führten – eine Entwicklung, die im Wesentlichen erwünscht sei.
Sachverständigenrat schlägt teilweise Krankschreibung vor
Um darüber hinausgehende, vermeidbare Krankengeldausgaben zu begrenzen, schlägt der Sachverständigenrat vor, die Möglichkeite einer teilweisen Krankschreibung (Teilarbeitsunfähigkeit) nach skandinavischem Vorbild einzuführen. Damit könnten erkrankte Erwerbstäige entsprechend ihrem Gesundheitszustand ihrer Arbeit in Teilen nachzugehen. Derzeit gilt in Deutschland eine „Alles-oder-Nichts-Regelung“.
Der Empfehlung des Sachverständigenrats folgend könnte zukünftig der individuellen Situation und Leistungsfähigkeit erkrankter Erwerbstätiger flexibler entsprochen werden: Die Einstufung könnte auf 100, 75, 50 oder 25 Prozent Arbeitsunfähigkeit erfolgen und würde mit einer Verringerung der zu leistenden Arbeitszeit einhergehen.
Arbeitsunfähigkeit: Einstufung in Absprache von Arzt und Patient
Die Einstufung sollte im Einvernehmen zwischen Arzt und betroffenem Arbeitnehmer erfolgen und bei einer Veränderung des Gesundheitszustands angepasst werden können, heißt es weiter in dem Papier.
Zur Präzisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen schlägt der Rat ferner vor, dass nur noch die Angabe einer arbeitsunfähigkeitsbegründenden Hauptdiagnose möglich ist. Bisher können Ärzte ohne Gewichtung mehrere Diagnosen auf der Bescheinigung angeben.
Foto: M. Schuppich