- Aktuelles Porträt.
Meyer-Köring – Anwaltsgruppe für Medizinrecht
„Es atmet Medizin“
Wer die Anwaltskanzlei Meyer-Köring aufsucht, betritt zunächst einen Ort deutscher Geschichte. Das denkmalgeschützte Gebäude in der Schumannstraße 18 war einst eine private Frauenklinik. 1909 von dem Mediziner Prof. Paul Straßmann erbaut, diente es bis 1936 als Geburtsklinik. Der Flucht Straßmanns vor den Nazis folgte die Zwangsversteigerung, später wurde das Haus als Ausbildungsstätte für Medizinberufe benutzt. Viele Details erinnern heute noch an die bewegte Vergangenheit des Straßmann- Hauses, das vor einigen Jahren umfangreich rekonstruiert und modernisiert wurde.
Auch die Anwaltskanzlei Meyer-Köring hat es vor einem Jahr in die modern-historischen Büroräume mit Jugendstilatmosphäre gezogen. Die Bonner Kanzlei hatte bereits 2000 ein Büro in Berlin eröffnet. Und weil das Medizinrecht ein Schwerpunkt ist, ist die Schumannstraße eine perfekte Adresse. Gleich nebenan befindet sich die Charité, was wiederum zahlreiche andere Dienstleister aus und um den Bereich der Medizin ins Quartier gelockt hat.
„Berlin war ein Muss. Hier sitzt das gesundheitspolitische Zentrum“ (Schäfer-Gölz)
Dr. Reiner Schäfer-Gölz, Seniorpartner bei Meyer-Köring, findet die Standortfrage immens wichtig. „Ich schwöre auf Berlin und unseren Campus-nahen Standort“, sagt Schäfer-Gölz, „es atmet hier Medizin.“ Der Fachanwalt für Medizinrecht war auch die treibende Kraft, ein Büro in Berlin zu eröffnen. Hier sieht er die Zukunft der deutschen Medizin und das gesundheitspolitische Zentrum. Ganz dicht dran zu sein, gehört für Schäfer- Gölz zum Geschäft. „Nicht nur das Recht kennen, sondern auch den ordnungspolitischen Rahmen und vor allem: Tendenzen auf dem sich schnell entwickelnden Gesundheitsmarkt erkennen, das ist es, was wir unseren Mandanten schuldig sind.“
So befasst sich die Anwaltsgruppe für Medizinrecht zunehmend mit Fragen, die dem wettbewerbsorientierten Wandel des Gesundheitssystems geschuldet sind: Die Begleitung von Privatisierungen kommunaler Einrichtungen, die Entwicklung und Umsetzung neuer Versorgungsmodelle oder die Gründung Medizinischer Versorgungszentren gehören ebenso dazu wie die Vertragsgestaltung mit internationalen Investoren oder die Beratung bei Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten.
Gerade das Aufweichen der Sektorengrenzen sei ein ganz wichtiges Thema. Immer öfter vermittle die Anwaltsgruppe zwischen den ambulanten und den stationären Interessensgruppen, die sich nicht unbedingt freundlich gegenüber stünden, meint Rechtsanwalt Jörg Robbers. Der ehemalige Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) verstärkt die Kanzlei seit Januar dieses Jahres im Bereich der Krankenhausberatung. Im Berliner Büro ist Robbers ganz in seinem Element. „…von unserem Berliner Büro aus pflegt er seine Kontakte zur Verbandslandschaft und zur Politik – zum Wohle unserer Mandanten“, heißt es in einer Erklärung der Kanzlei.
Auf die Krankenhausberatung spezialisiert
Robbers ist ein Veteran auf dem Gebiet der Krankenhausberatung. Seit einem Vierteljahrhundert kümmert er sich um die Belange der Krankenhäuser und angrenzenden Rechtsgebiete. Durch seine weiter bestehenden Aufgaben als Aufsichtsratsvorsitzender des Universitätsklinikums Münster und Geschäftsführer des Verbandes Rheumatischer Akutkliniken ist Robbers wie kein anderer ganz nah am Klinik-internen Geschehen.
„Der dynamische Wandel auf dem Gesundheitsmarkt verlangt von den medizinischen Leistungserbringern, die veränderlichen gesetzlichen Gestaltungsspielräume effizient zu nutzen, und dabei unterstützen wir die Krankenhäuser“, sagt Jörg Robbers. So geht es bei der Krankenhausberatung auch um Planung, Finanzierung, Betriebsorganisation, Leistungsabrechnungen mit den Kostenträgern und um Arbeits- und Steuerrecht oder sogar internationales Vertragsrecht.
„Medizinrecht ist schon lange nicht mehr bloßes Haftungsrecht, sondern eine interdisziplinäre Querschnittsmaterie, die über das Zivil- und Strafrecht hinaus auch das Gesellschafts-, Arbeitsund Steuerrecht betrifft“, sagt Wolf Constantin Bartha, Fachanwalt für Medizinrecht. „Aber selbstverständlich vertreten wir auch Ärzte und Kliniken bei Haftungsfragen.“ Ansonsten berät die Kanzlei Ärzte in Sachen eigener Niederlassung, bei Gründung von Berufsausübungsoder Organisationsgemeinschaften, den Eintritt in solche Gemeinschaften oder das Ausscheiden aus ihnen. Ebenso werden vertragsarztrechtliche und berufsrechtliche Fragen geklärt oder ganz wichtig: um Budgets mit den Kassenärztlichen Vereinigungen gestritten.
Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten, Medizinproduktehersteller und Gesundheits-Verbände – das sind die Zielgruppen, die bei Meyer- Köring anklopfen und zu den immer komplexer werdenden Fragestellungen im Gesundheitswesen beraten sein wollen. Dafür stehen im Berliner Büro zwei Fachanwälte für Medizinrecht und drei weitere Kollegen aus weiteren Rechtsgebieten bereit. Die „ständige Vertretung“ in Berlin arbeitet eng mit den Bonner Kollegen zusammen. Matthias Wallhäuser etwa, ein renommierter Krankenhausrechtler aus Bonn, gehöre zum „dauernden Besuch“. „Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig, deshalb greifen unsere beiden Standorte organisiert ineinander“, meint Wolf Constantin Bartha.
Das Mutterhaus der Sozietät Meyer- Köring befindet sich in Deutschlands ehemaliger Hauptstadt am Rhein, wo es vor über 100 Jahren gegründet wurde. Mit insgesamt knapp 30 Rechtsanwälten ist die Kanzlei nach internationalem Standard eher klein. Bartha sieht darin auch Vorteile: „Ein Umstand, der einen schnellen Austausch an Informationen und Meinungen sowie einen überschaubaren Arbeitsablauf ermöglicht.“
Die Sozietät
Die Sozietät hat ihre Wurzeln in zwei alteingesessenen Bonner Rechtsanwaltskanzleien. 1906 lässt sich Dr. Alex Meyer in Bonn als Rechtsanwalt nieder. Nach seinem Tod 1946 übernimmt sein Sohn Alex Meyer-Köring die renommierte Praxis. Er begründet 1965 mit Dr. Constantin Privat eine Sozietät, die in den folgenden 25 Jahren auf fünf Partner wächst. 1913 wird Dr. Peter Gilles beim Landgericht Bonn als Rechtsanwalt zugelassen. Er verbindet sich 1958 mit Dr. Hans Hennekeuser zu einer der ersten Bonner Sozietäten, die 1966 Jürgen v. Danwitz aufnimmt und später zwei weitere Partner. 1990 schließen sich die beiden Sozietäten unter der Bezeichnung Meyer- Köring v. Danwitz Privat zusammen.
Nach der Entscheidung für Berlin als Hauptstadt und Regierungssitz geht die Sozietät 1996 zunächst eine Kooperationspartnerschaft mit einer Berliner Anwaltspraxis ein. Im Jahr 2000 entsteht ein weiteres Büro in Berlin; 2008 zieht das Berliner Büro in das Strassmann- Haus in der Schumannstraße 18, Berlin- Mitte. Seit 2008 führt die Sozietät die Kurzbezeichnung „Meyer-Köring“.
Die Berliner Rechtsanwälte
Dr. Reiner Schäfer-Gölz, Fachanwalt für Medizinrecht, ist seit 1981 für Meyer- Köring im Schwerpunkt Medizinrecht tätig. Heute ist er Seniorpartner der Kanzlei und ausschließlich für Leistungserbringer des Gesundheitswesens, neben Krankenhäusern vor allem für Ärzte, tätig. Schäfer-Gölz wurde 1952 in Bonn geboren und hat nach seinem Juraund Wirtschaftsstudium im Gesellschaftsrecht promoviert.
Wolf Constantin Bartha, Jahrgang 1973, ist seit 2002 als Rechtsanwalt in Berlin und seit 2005 als Fachanwalt für Medizinrecht tätig. Er berät schwerpunktmäßig Ärzte und Zahnärzte in vertragsärztlichen- und berufsrechtlichen Fragen. Ein weiter wichtiger Schwerpunkt stellt das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe dar. Hier engagiert sich RA Bartha auch in der Ausbildung junger Fachanwälte.
Jörg Robbers, Rechtsanwalt, widmet sich seit gut 25 Jahren den Belangen der Krankenhäuser und angrenzenden Rechtsgebiete. Von 1984 bis 2006 war er in verantwortlicher Position bei der der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) tätig – davon zehn Jahre als Hauptgeschäftsführer der DKG. Seit Januar 2009 arbeitet er als Rechtsanwalt für Meyer-Köring. Außerdem ist er Aufsichtsratsvorsitzender des Universitätsklinikums Münster und Geschäftsführer des Verbandes Rheumatischer Akutkliniken.
Dr. Christopher Liebscher, 1974 in Stuttgart geboren, ist seit 2003 als Rechtsanwalt in der arbeitsrechtlichen Beratung tätig. Er ist Partner der Sozietät Meyer- Köring und berät Einrichtungen des Gesundheitswesens in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Thomas Krümmel, LL.M., arbeitet seit 2000 in Berlin als Rechtsanwalt. Sein Schwerpunkt ist der Internationale Rechtsverkehr – ein Bereich der mehr und mehr auf die Belange der deutschen Gesundheitswirtschaft übergreift.
Dr. Alexander Teubel, promoviert in einem medizinrechtlichen Thema und jahrelanger wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei verstärkt das medizinrechtliche Team von Meyer-Köring seit 2009 als Rechtsanwalt.
Beatrice Hamberger
BERLIN MEDICAL 02–April 2009

