Pflegegrade: bittere Pille für Krebspatienten
Das Pflegestärkungsgesetz II wird von Hermann Gröhe gerne als „Meilenstein“ präsentiert. Der Bundesgesundheitsminister verspricht mehr Hilfe für Pflegebedürftige und einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – „unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an einer Demenz leiden.“ Doch bei genauerem Hinsehen entpuppt sich das Versprechen als Mogelpackung. Wer sich einigermaßen auf den Beinen halten kann und im Kopf noch ganz richtig ist, wird im neuen System voraussichtlich leer ausgehen. Eine bittere Pille vor allem für Krebspatienten.
Pflegestärkungsgesetz entpuppt sich als Mogelpackung
Im Zuge des Gesetzes werden am 1. Januar die Pflegstufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Hierfür wurde ein neues Begutachtungsverfahren geschaffen, das so genannte Begutachtungsassessment (NBA). Es bewertet den Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen (Modulen) mit unterschiedlicher Gewichtung: Mobilität (10%), kognitive Fähigkeiten und psychische Probleme (15%), Selbstversorgung bei der Körperpflege (40%), die Fähigkeit krankheitsbedingte Belastungen zu meistern, also alleine zum Beispiel Medikamente einzunehmen(20%) sowie den Tagesablauf selbständig zu gestalten (15%).
Eine Zeiterfassung wie bisher spielt bei der neuen Begutachtung keine Rolle mehr. Das mag auf den ersten Blick vernünftig klingen, heißt aber in der Realität: So lange eine Mensch noch alleine zur Toilette gehen kann, egal wie schwach er auf den Beinen ist, dürfte im Modul „Selbstversorgung“ kaum Punkte bekommen. Und weil die allermeisten Krebspatienten auch keine psychischen und kognitiven Defizite haben, rutschen sie gleich in zwei Bewertungsmodulen ganz nach unten.
Haushaltsführung spielt bei Pflegegraden keine Rolle mehr
Am schwersten wiegt jedoch, dass bei den neuen Pflegegraden die Haushaltsführung komplett unter den Tisch gefallen ist. Gerade für Krebspatienten ist das bitter. Denn sie können sich oft noch alleine waschen und anziehen, aber nicht mehr Einkaufen gehen oder ihre Wohnung putzen. Ähnlich ergeht es vielen anderen schwer kranken Patienten. Sie werden künftig Mühe haben, genügen Punktzahlen in den sechs Modulen zu erreichen, um wenigstens den Pflegegrad II zu bekommen, benötigen aber dringend Unterstützung im Alltag. Der Pflegegrad II entspricht der früheren Pflegestufe I. Im ambulanten Bereich umfasst er 316 Euro Geldleistungen oder 689 an Sachleistungen im Monat.
Jetzt noch Pflegestufe beantragen
Die Berliner Pflegesachverständige Christine Schmidt-Statzkowski geht davon aus, dass es Patienten mit Krebs und anderen schweren körperlichen Erkrankungen künftig viel schwerer haben werden, einen Pflegegrad zu bekommen. „Ich rate allen Patienten, jetzt noch eine Pflegestufe zu beantragen“, sagt sie. Denn nichts werde besser, ganz im Gegenteil.
Am 28. September wird Schmidt-Statzkowski einen Vortrag in den Räumen der Berliner Krebsgesellschaft halten. Im Mittelpunkt steht das Pflegestärkungsgesetz II und was es für Krebspatienten bedeutet.
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