Online-Petition zur Homöopathie findet nicht genug Unterstützer
Der Einreicher der Petition hatte seine Eingabe damit begründet, dass es „keinen Wirkungsnachweis für homöopathische Behandlungen“ gebe. „Im Gegenteil: Über 150 methodisch akkurate klinische Studien der letzten 15 Jahre haben gezeigt, dass homöopathische Mittel Scheinmedikamente sind. Die behauptete Wirkweise steht mit der heutigen naturwissenschaftlichen Erkenntnis in krassem Widerspruch“, lautet der Text der Online-Petition.
„Die Übernahme der homöopathischen Behandlungen als Satzungsleistung widerspricht den Regelungen im SGB V“
Die Übernahme der Kosten für homöopathische Behandlungen als Satzungsleistungen widerspreche somit §2 Absatz 1 der Allgemeinen Vorschriften des SGB 5, wonach „Qualität und Wirksamkeit der Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen” hätten. Die Übernahme homöopathischer Behandlungen als Satzungsleistungen widerspreche nicht nur dem Solidaritätsgedanken der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot, wonach Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssten; sie dürften das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich seien, könnten Versicherte demnach nicht beanspruchen, dürften die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Nach Auffassung des Urhebers „entspricht die Homöopathie diesen gesetzlichen Anforderungen an ein Arzneimittel nachweislich nicht“.
Mitunterzeichner der Petition äußerten sich zu Milliardengewinnen der Pharmaindustrie
„Alle sind dazu eingeladen, zu diskutieren, wieviel von den Millionengewinnen oder vom Umsatz in die Forschung fließt“, schreibt ein Kommentator. Ihm würde es ja schon reichen, zu wissen, wieviel davon in die Pflege der “politischen Landschaft“ fließe und wieviel in die Pharmareferenten. Ein anderer meint: „Milliarden-Gewinnen bei den normalen Medizin-Konzernen – und nur Millionen bei der Homöopathie – ja und? Worauf ein Dritter kontert, dies seien ja schließlich Milliarden-Gewinne bei wirksamen Präparaten und „nur“ Millionen bei „Wassertropfen und Zuckerperlchen“.
Wer nun Recht hat oder nicht und ob die Eingabe des Petitions-Verfassers berechtigt ist oder nicht: Der Bundestag wird sich damit nicht befassen. Denn erst ab 50.000 Unterstützern in den ersten vier Wochen nach Veröffentlichung werden „ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört“, heißt es beim Petitionsausschuss des Bundestages. Mit der Frage, wer der Petent ist, und warum er sich gegen die Homöopathie oder zumindest gegen deren Erstattung durch die GKV ausspricht, wird der interessierte Online-Petitionen-Leser leider alleine gelassen: Was ihn dazu getrieben hat, weiß wohl nur das world wide web.
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