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Nordrhein-Westfalen: Ausbildungszahlen in der Altenpflege um 45 Prozent gestiegen

Donnerstag, 12. Juni 2014 – Autor: Michael Schulz
Die Zahl der Altenpflegeschülerinnen und -schüler ist in Nordrhein-Westfalen in den letzten beiden Jahren um 45 Prozent auf rund 14.500 gestiegen. Die nordrhein-westfälische Pflegeministerin Barbara Steffens spricht von einem großen Erfolg.
In NRW beginnen mehr Personen mit einer Altenpflegeausbildung

45 Prozent mehr Auszubildende in der Altenpflege in NRW – Foto: Robert Kneschke - Fotolia

„Der Erfolg der Einführung des Umlageverfahrens in der Altenpflegeausbildung im Kampf gegen den drohenden Pflegenotstand übertrifft alle Erwartungen“, zieht Steffens Bilanz. „Innerhalb von nur zwei Jahren konnte die Anzahl der Auszubildenden in der Altenpflege in NRW um rund 45 Prozent gesteigert werden.“ Bis Ende 2013 stieg die Zahl der landesgeförderten Altenpflegeschülerinnen und -schüler auf rund 14.500.

Bereits seit Juli 2012 zahlen in NRW alle in der Pflege tätigen Einrichtungen in einen Ausbildungsfonds, um die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen. Wer ausbildet, der erhält dafür Geld aus dem Fonds zurück.

Umlageverfahren in der Altenpflegeausbildung übertrifft alle Erwartungen

Im Zusammenhang mit der Umlage hat die Landesregierung auch die für die Förderung der Fachseminare für Altenpflege zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erhöht. Steffens: „Die Mittel zur Förderung der Pflegeausbildung wurden von 32 im Jahr 2010 auf 58,3 Millionen Euro im Jahr 2014 fast verdoppelt“.

Für das Jahr 2014 ist eine zehnprozentige Steigerung der Ausbildungszahlen geplant. Denn Steffens erwartet nach wie vor eine positive Entwicklung der Ausbildungszahlen. Damit bliebe man im Rahmen der Ende 2012 zwischen dem Bund, den Ländern, Verbänden und Institutionen geschlossenen Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege 2012-2015. Deren Ziel ist es, bis 2015 u. a. jedes Jahr die Ausbildungszahlen in der Pflege um 10 Prozent zu steigern und bundesweit 4.000 Pflegehelfer nachqualifizieren.

Zu letzterem sagt Christiane Schönefeld, Chefin der Bundesagentur für Arbeit in NRW: „Ein wesentlicher Aspekt ist für uns die Qualifizierung bereits beschäftigter Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer, die während eines weiter bestehenden Arbeitsverhältnisses an der Ausbildung teilnehmen“.

Ziel sei es, von den über 38.000 in der Altenpflege arbeitenden Helferinnen und Helfern möglichst viele zu Altenpflegefachkräften auszubilden. „Alle Potenziale müssen ausgeschöpft werden“, so Schönefeld weiter. Denn rund 30 Prozent der Fachkräfte in der Altenpflege seien aktuell 50 Jahre und älter, die Hälfte davon habe bereits das 55. Lebensjahr vollendet. „In den kommenden Jahren werden viele Pflegekräfte in den Ruhestand gehen und eine deutliche Fachkräftelücke hinterlassen“, mahnt die Arbeitsexpertin.

Verfahren zur Kompetenzfeststellung ist bundesweit einmalig

Schönefeld weist dabei ergänzend auf die Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildung in der Altenpflege für Personen mit mindestens zweijährigen Vorkenntnissen im Bereich der Pflege hin. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildung werde in einigen Fällen auf Grundlage einer Kompetenzfeststellung getroffen.

Dafür wurde in NRW ein landesweit einheitliches und zentral durchgeführtes Verfahren entwickelt, das bereits seit Juli letzten Jahres erfolgreich angewendet wird. „Ein solches Verfahren gibt es bisher in keinem anderen Bundesland in Deutschland“, so Schönefeld.

Steffens ergänzt: „Von einer Weiterqualifizierung profitieren alle gleichermaßen: die Pflegebedürftigen, die Arbeitgeber und nicht zuletzt die Arbeitskräfte selbst“.

Foto: © Robert Kneschke - Fotolia.com

Hauptkategorien: Demografischer Wandel , Pflege

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