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Neue Hygieneverordnung für Berliner Krankenhäuser geplant

Mittwoch, 13. Juni 2012 – Autor: Anne Volkmann
Berliner Krankenhäuser sollen schärfere Hygieneregeln bekommen. Das sieht eine neue Hygieneverordnung vor, die im Juli in Kraft treten soll.
Berliner Krankenhäuser bekommen neue Hygieneregeln

Berliner Krankenhäuser bekommen neue Hygieneregeln

Die Nachrichten über gefährliche Keime in Krankenhäusern häufen sich. Zunächst war die Bremer Frühchenstation monatelang in den Schlagzeilen, jetzt wurde am Leipziger Universitätsklinikum ein antibiotika-resistenter Darmkeim gefunden. Nach einem Gesetz des Bundes müssen die Länder bestimmte Infektionsschutzverordnungen erlassen, welche auch die Hygieneregeln an Krankenhäusern vorschreiben. Der Berliner Senat bereitet nun eine Hygieneverordnung vor, die diesen Bestimmungen entsprechen soll.

Resistenzen

Vor allem Keime, die gegen die gängigen Antibiotika resistent sind, haben in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. So waren zu Beginn der 90er Jahre nur etwa drei Prozent der Staphylokokken multiresistent. Mittlerweile sind es rund 20 Prozent. Aber auch andere Erreger, wie die ESBL-Klebsiellen, die in Bremen auftraten, sind gegen verschiedene Antibiotika resistent. "Mit der sich derzeit in Arbeit befindlichen Hygieneverordnung möchten wir der steigenden Zahl an Erkrankungen durch multiresistente Keime begegnen", erklärte der Berliner Senator für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja. Noch wird an der neuen Verordnung gearbeitet. Im Juli soll sie dann in Kraft treten.

Fünf Bundesländer haben keine ausreichende Hygieneverordnung

Nach einem Bericht der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene gibt es in Berlin jährlich 36.000 vermeidbare Infektionen mit Klinikkeimen. Wie viele davon tödlich ausgehen, ist nicht genau geklärt, doch in 2.300 Fällen könnten die Krankenhauskeime die Ursache für Todesfälle sein. Gefährliche Keime wurden in den vergangenen Monaten in Berlin mindestens zehnmal festgestellt. Insgesamt steigt in Deutschland die Zahl von Keimausbrüchen in Kliniken. Welche Kliniken betroffen sind, wird normalerweise nicht bekannt. Zwar gibt es eine Meldepflicht beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, doch die Daten werden anonymisiert übermittelt.

Bisher waren die vom Robert-Koch-Institut herausgegebenen Hygienerichtlinien für die Bundesländer nicht verbindlich. Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes vor einigen Monaten müssen die Richtlinien nun erfüllt werden. Bei einer Prüfung wurde festgestellt, dass fünf Bundesländer keine ausreichenden Hygieneverordnungen hatten. Auch die Berliner Hygieneverordnung aus dem Jahre 2006 wurde dabei als unzureichend bewertet.

Foto: TrudiDesign/fotolia.com

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