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Neue Entgeltregelung für Palliativdienste im Krankenhaus

Donnerstag, 25. August 2016 – Autor:
Für Palliativdienste können Krankenhäuser künftig zusätzliche Gelder verlangen. Experten sehen das als Türöffner für eine bessere Versorgung von schwer kranken Patienten.
Kleine Ziffer mit großer Wirkung: Der neue Dimdi-Code 8-98h erleichtert Krankenhäusern das Abrechnen von Palliativdiensten

Kleine Ziffer mit großer Wirkung: Der neue Dimdi-Code 8-98h erleichtert Krankenhäusern das Abrechnen von Palliativdiensten – Foto: Photographee.eu - Fotolia

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung hat die Bundesregierung die Weichen für eine bessere Versorgung von schwer kranken Menschen gestellt. Vorgesehen ist unter anderem die Stärkung von Palliativdiensten im Krankenhaus. Das Gesetzt ist seit 1. Januar in Kraft, eine Umsetzung steht noch aus. Erleichterung bekommen Krankenhäuser jetzt durch eine neue Regelung zur Abrechnung: Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat eine Ziffer im Klassifikationssystem OPS 2017 festgelegt, in der die Mindestmerkmale für Palliativdienste im Krankenhaus definiert sind. Nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) wird der Code 8-98h sowohl die Abrechenbarkeit als auch die Planung und Gestaltung eines Palliativdienstes erleichtern.

„Das wesentliche Ziel, palliativmedizinische Kompetenz am Patientenbett deutlich spürbar werden zu lassen, wird durch den praxisnahen Code nachdrücklich gefördert“, erklärte DGP-Vorstandsmitglied Dr. Bernd-Oliver Maier. So könnten etwa vom Palliativdienst geleistete Stunden einfach addiert werden.

Externe Palliativdienste hinzuziehen

Nach Ansicht Maiers werden nicht nur Palliativstationen davon profitieren, sondern sämtliche Abteilungen eines Krankenhauses. Neu ist auch, dass Krankenhäuser, die keinen eigenen Palliativdienst anbieten, die Leistungen eines externen Anbieters in Anspruch nehmen können. Derzeit haben nur rund 15 Prozent der 2000 Krankenhäuser eine eigene Palliativstation. Durch die neue Regelung werde sich die Versorgung eines lebensbedrohlich erkrankten Menschen erheblich verbessern, ist sich Maier sicher.

Die neue Ziffer umfasst erstmals auch Leistungen von Sozialarbeitern, Psychologen, Physio- und Ergotherapeuten, die im Rahmen einer palliativmedizinischen Behandlung tätig werden. Dies sei erfreulich, denn die Palliativmedizin sei ein Mix aus medizinischer, psychosozialer und spiritueller Begleitung. Nur eine enge multiprofessionelle Zusammenarbeit im Team, so Maier, gewährleiste eine umfassende Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen.

Krankenhausindividuelle Zusatzentgelte derzeit verhandelbar

Die neue Ziffer wird voraussichtlich nicht vor Ende 2019 in Kraft treten, denn das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) muss das Zusatzentgelt noch kalkulieren. Doch bis dahin können Krankenhäuser individuelle Zusatzentgelte verhandeln. Ab Januar 2017 werden diese dann von den Krankenkassen gezahlt.

Foto: © Photographee.eu - Fotolia.com

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik , Pflege
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