Solarium-Verbot für Minderjährige gilt weiter
Seit August 2009 verbietet ein Gesetz Kindern und Jugendlichen unter 18 die Nutzung von Solarien. Kurz zuvor hatte die Internationale Krebsforschungsagentur International Agency for Research on Cancer (IARC) Solarien in die höchste Kategorie für krebsauslösende Faktoren eingestuft.
Weil sie in dem Verbot ihre allgemeine Handlungsfreiheit verletzt sah, zog eine 17-Jährige mit ihren Eltern vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Die Eltern führten an, das Verbot sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in ihre Erziehungsfreiheit. Damit kamen sie beim Bundesverfassungsgericht aber nicht durch.
„Die Regelung verfolgt das legitime Ziel, Minderjährige vor UV-Strahlung zu schützen“, teilte das höchste deutsche Gericht mit. Gerade im Jugendalter könne UV-Strahlung Schäden an den Hautzellen verursachen. „Im Hinblick auf dieses wichtige Gemeinschaftsanliegen ist das Nutzungsverbot verhältnismäßig“, so die Richter.
Dass es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen UV-Strahlung und dem gefährlichen schwarzen Hautkrebs gibt, ist inzwischen nachgewiesen. Die Berliner Krebsgesellschaft rät deshalb auch Erwachsenen, auf den Besuch im Sonnenstudio gänzlich zu verzichten.
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