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Laktoseintoleranz kein Grund für mehr Geld bei Hartz IV

Samstag, 14. Mai 2016 – Autor:
Ein Hartz-IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf mehr Geld vom Jobcenter, wenn er an einer Laktoseintoleranz leidet. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden.
Gerichtsurteil: Hartz-IV-Empfänger können sich auch ohne laktosefreie Produkte ausgewogen ernähren

Gerichtsurteil: Hartz-IV-Empfänger können sich auch ohne laktosefreie Produkte ausgewogen ernähren – Foto: minoandriani - Fotolia

Ein Mann aus Rheinland-Pfalz, der an Laktoseintoleranz leidet, hat die Klage auf mehr Geld gegen sein Jobcenter verloren. Der Hartz-IV-Empfänger argumentierte, dass er höhere Kosten für den Kauf von Milchersatzprodukten habe, nachdem bei ihm eine Milchzuckerunverträglichkeit festgestellt worden war. Schon kleinsten Mengen Laktose führten bei ihm zu erheblichen gesundheitlichen Problemen. Doch beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz kam er damit nicht durch. Der Mann verlor nun in zweiter Instanz.

Gutachten sieht keine Notwendigkeit für laktosefreie Produkte

Das Gericht stützt sein Urteil auf das Gutachten einer als Diätassistentin und Diabetesberaterin ausgebildeten Sachverständigen, wonach es möglich ist, sich laktosefrei zu ernähren, ohne dass hierdurch krankheitsbedingte Mehrkosten gegenüber einem Gesunden entstehen. Eine ausgewogene Ernährung sei kostenneutral möglich, der Kauf von speziellen laktosefreien Produkten sei nicht erforderlich, stellte die Gutachterin fest, nachdem sie einen konkreten Ernährungsplan für 30 Tage ausgearbeitet hatte.

Grundsätzlich deckt eine Grundsicherung nach Hartz IV sämtliche Kosten für die Ernährung ab. Etwas anderes gilt bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen. Sie können einen Mehrbedarf in angemessener Höhe beim Jobcenter geltend machen. Auf eine Laktoseintoleranz trifft dies nun offenbar nicht zu. Nach den Berechnungen der Sachverständigen verbleibt bei einer Ernährung mit frischen Produkten auch noch genügend Spielraum für nahrungsbezogene persönliche Vorlieben des Klägers.

Der Mann, der unter anderem auch an einem behandlungsbedürftigen Diabetes leidet, hatte zuvor bereits beim Sozialgerichts Speyer geklagt und den Prozess gegen das Jobcenter verloren. Gestützt auf das Gutachten hat das Landessozialgericht nun im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

Bei Laktoseintoleranz fehlt das Enzym Laktase

Bei einer Laktoseintoleranz wird Milchzucker nicht vertragen. Die Unverträglichkeit kann zu unterschiedlich starken Beschwerden wie Bauchschmerzen, Blähungen oder Durchfall führen. Ursache für eine Laktoseintoleranz ist ein Mangel des Enzyms Laktase. Laktosefreie Milchersatzprodukte sind inzwischen in allen gut sortierten Supermärkten zu haben. Die Produkte sind aber etwas teurer als herkömmliche Milchprodukte.

Foto: © minoandriani - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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