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Krebsmedikament Alkeran® vorerst nicht lieferbar

Freitag, 28. August 2015 – Autor: Angela Mißlbeck
Schon mit Lieferproblemen bei Impfstoffen haben Arzneimittelhersteller den geballten Unmut von Patienten, Ärzten und Krankenkassen auf sich gezogen. Jetzt ist das unersetzbare Krebsmedikament Alkeran® mit dem Wirkstoff Melphalan von einer Lieferunterbrechung betroffen.
Lieferengpass für Hochdosistherapie bei multiplem Myelom

Krebszelle mit Blutkörperchen – Foto: psdesign1 - Fotolia

Melphalan kommt vor allem in der Behandlung von Leukämien und Lymphomen zur Vorbereitung auf Stammzelltransplantationen zum Einsatz. Bei dieser Indikation ist es nach Angaben der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ) nicht durch andere Substanzen zu ersetzen. Das gilt laut AKdÄ vor allem im Haupteinsatzgebiet des Wirkstoffs, der Hochdosistherapie von Patienten mit Multiplem Myelom. Die Therapie von Patienten müsse derzeit auf unbestimmte Zeit verschoben werden, teilte die Kommission mit. Dies sei auch mit dem Risiko eines Fortschreitens der Erkrankung verbunden.

Rund 350.000 definierte Tagesdosen (DDD) des Medikaments wurden laut Arzneiverordnungsreport 2014 letztes Jahr in Deutschland benötigt. Der Hersteller hat nach AKdÄ-Angaben eine erneute Lieferfähigkeit von Melphalan erst wieder für Mitte Oktober in Aussicht gestellt. Einzelimporte sind laut AKdÄ auch keine Lösung zur Überbrückung, weil Behörden einzelner Länder zunehmend verfügen würden, dass die Ware zur Versorgung der eigenen Bevölkerung im Land bleiben müsse.

Krebsmedikament: Gesetzgeber soll Regelungen zu Lieferengpässen treffen

Mit Blick darauf fordern Ärzte und Apotheker wirksame Maßnahmen des Gesetzgebers, um die Verfügbarkeit von Arzneimitteln sicherzustellen. Die AkdÄ, der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) und die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP) haben bereits wiederholt auf die Problematik von Lieferabrissen hingewiesen. Das Beispiel Melphalan zeige erneut, dass es ohne weitere rechtliche Regelungen nicht möglich sei, solche Engpässe in der Arzneimittelversorgung zu vermeiden. Zwar sehe das Arzneimittelgesetz Maßnahmen vor, um die Versorgung mit Arzneimitteln zu garantieren. Diese würden jedoch nicht ausreichen. „Leider wurde bei der letzten Änderung des Arzneimittelgesetzes auch die ursprünglich vorgesehene Eingriffsbefugnis der Landesbehörden zur Durchsetzung des öffentlich-rechtlichen Bereitstellungsauftrags der pharmazeutischen Unternehmer wieder gestrichen“, kritisieren sie in einer gemeinsamen Erklärung.

Ärzte und Apotheker kritisieren Preisbildung

Als problematisch betrachten die Ärzte- und Apothekerorganisationen zudem, dass die Preise für bewährte und unverzichtbare Krebsmedikamente wie Melphalan, Carmustin oder Thiotepa in den letzten Jahren mitunter um ein Vielfaches gestiegen seien. Gezielte Nachfragen hätten zu Beginn des Lieferengpasses begrenzte Importmöglichkeiten sowohl von Alkeran® als auch einem Melphalan-Generikum aus den USA ergeben. „Hier wird jedoch anscheinend aus der Not der Nichtverfügbarkeit finanzieller Profit geschlagen“, kritisierten die Organisationen. Nach ihren Angaben sollten statt dem üblichen Preis von 150 Euro pro 50 mg für die in Deutschland verfügbare Ware nun Preise von 2940 Euro für einen Alkeran®-Restbestand beziehungsweise 4170 Euro pro 50 mg für die generische Ware bezahlt werden. Die Ärzte und Apotheker appellieren vor diesem Hintergrund an die ethische Verantwortung der pharmazeutischen Industrie. Es sollte garantiert sein, dass diese Arzneimittel entsprechend ihres Bedarfs kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden.

Foto: psdesign1 – fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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