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Keine Kassenzulassung in Sicht

Montag, 26. Januar 2015 – Autor: Julia Frisch
Wird der umstrittene pränatale Test auf Trisomie 21 zur Kassenleistung? Der Gemeinsame Bundesausschuss, der hierüber entscheidet, bremst zu hohe Erwartungen: Eine zeitnahe Zulassung sei nicht zu erwarten.
Bluttest statt Fruchtwasseruntersuchung: Patienten müssen ihn selbst bezahlen.

Keine Entscheidung ist darüber gefallen, ob der pränatale Bluttest auf das Down-Syndrom eine Kassenleistung wird. – Foto: Romolo Tavani - Fotolia

Im Frühjahr 2014 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) festgestellt, dass der sogenannte Präna-Test, ein molekulargenetischer Test auf die Trisomien 21, 13 und 18, durchaus das Potenzial besitzt, künftig die bisher übliche Fruchtwasseruntersuchung bei Schwangeren zu ersetzen. Seitdem wird nun im GBA beraten, ob eine Erprobungsrichtlinie beschlossen werden soll, aufgrund derer genaue Studien initiiert werden könnten. Sie sollen zeigen, ob der Test wirklich verlässliche Ergebnisse liefert – so dass auf die invasive Chromosomendiagnostik verzichtet werden kann.

Der Weg bis zu einer Entscheidung darüber, ob der Test in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wird, ist also noch sehr weit. Aber selbst wenn alle notwendigen Verfahren abgeschlossen sind, sei gar nicht klar, ob der Beschluss dann zugunsten des Präna-Tests ausfällt, stellte GBA-Chef Josef Hecken klar. Die Wochenzeitung „Die Zeit“ hatte jüngst berichtet, dass eine Zulassung als Kassenleistung bereits absehbar sei.

Präna-Test kostet bis zu 900 Euro

Der Präna-Test ist seit zwei Jahren anwendbar. Er bietet als Bluttest den Vorteil, dass er im Vergleich zur Fruchtwasseruntersuchung  keinen Eingriff darstellt, der das Risiko für eine Frühgeburt erhöht. Bislang müssen Schwangere, die den Test durchführen lassen wollen, diesen selbst bezahlen. Die Kosten dafür betragen zwischen 600 und knapp 900 Euro – je nachdem, ob auch eine Geschlechterbestimmung mit vorgenommen oder eine Fehlverteilung der Chromosomen mit untersucht wird. 

Der Test, der ab der 9. Schwangerschaftswoche angewandt werden kann, bietet keine hundertprozentige, nach Herstellerangaben aber eine „hohe Sicherheit“ darüber, ob eine Chromosomenstörung vorliegt. Das Verfahren ist allerdings ethisch höchst umstritten. Kritiker fürchten, dass durch den Test der Stigmatisierung von Menschen mit dem Down-Syndrom Vorschub geleistet wird. Die Befürchtung ist, dass behinderte Kinder schon vor der Geburt "aussortiert" werden.

Ethikrat wird in Entscheidungsfindung eingebunden

Aufgrund der „großen ethischen Tragweite“ hat der GBA schon erklärt, dass er den Deutschen Ethikrat in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen wird. „Dies belegt, dass der GBA sehr verantwortungsbewusst und sensibel mit der schwierigen Entscheidung, die elementare ethische Fragestellungen berührt, umgeht“, heißt es in einer Mitteilung.

In Deutschland wird der Test von der Firma Lifecodexx angeboten.

© Romolo Tavani – fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin

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