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Kabinett verabschiedet zwei weitere Gesundheitsgesetze

Donnerstag, 18. Dezember 2014 – Autor: Cornelia Wanke
Kurz vor Weihnachten lud Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe spontan ins Ministerium, um eine frohe Botschaft zu verkünden: Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch sowohl das Präventionsgesetz als auch das Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen.

Mehr Ärzte aufs Land - das soll mit dem Versorgungsstärkungsgesetz gelingen.

„Mit beiden Gesetzen stärken wir die Gesundheitsversorgung im Land“, sagte der Minister. So habe man mit einem „Kraftakt“ die Mittel zur Gesundheitsförderung verdoppelt. „Gemeinsam mit der Pflegeversicherung stellen wir nun rund eine halbe Milliarde Euro für die Prävention von Krankheiten zur Verfügung“, so Gröhe. Das Präventionsgesetz verbessere die Grundlagen dafür, dass Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe der Sozialversicherungsträger und der Akteure in den Ländern und Kommunen gestaltet werden. 

300 Millionen Euro stehen für die Prävention in den Lebenswelten zur Verfügung

Darüber hinaus sollten die Betriebliche Gesundheitsförderung und der Arbeitsschutz verknüpft, die Frühuntersuchungen weiterentwickelt und das Impfwesen gefördert werden. „In einer älter werdenden Bevölkerung sind wir darauf angewiesen, dass künftig jeder früh auf die eigene Gesundheit achtet“, betonte der Gesundheitsminister. Deshalb sollten Maßnahmen der Prävention auch jeden dort erreichen, wo er wohnt, lebt und arbeitet. „Indem wir 300 Millionen Euro für die Prävention in den Lebenswelten zur Verfügung stellen, setzen wir auch einen Akzent für die Chancengleichheit in unserem Land.“ Die Betriebliche Gesundheitsförderung sei so ausgelegt, dass vor allem auch kleine und mittlere Betriebe davon profitieren könnten. Beim Impfschutz geht Gröhe davon aus, „dass durch das Präventionsgesetz dessen Stellenwert größer wird“.

Terminservicestellen erhöhen den Druck auf die Ärzte, selbst Lösungen zu suchen

Das Versorgungsstärkungsgesetz nehme  in besonderer Weise die Versorgung im ländlichen Raum in den Blick. „Eine gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnorts sein. Gerade im ländlichen Raum sind verstärkte Anstrengungen nötig, um eine gute Versorgung aufrecht zu erhalten“, sagte Gröhe und verwies auf die Anreize, die unter anderem durch einen Strukturfonds gesetzt werden sollen. Darüber hinaus dienten Terminservicestellen und die Möglichkeiten zur Einholung einer Zweitmeinung bei „mengenanfälligen Operationen“ der Verbesserung der Versorgung. „Und durch die Einrichtung eines Innovationsfonds ermöglichen wir die Erprobung einen modernen Versorgung, die die Sektorengrenzen überschreitet“, so der Minister.

Vor allem durch die Einrichtung der Terminservicestellen sieht Gröhe eine Möglichkeit, auf einfachem Wege zu Verbesserungen zu kommen: „Vieles kann  auch jetzt schon durch kluge Zusammenarbeit der Ärzte gelöst werden, aber wenn ich weiß, dass ich eine Hotline anrufen kann, wenn es auf einfachem Wege nicht klappt, dann gibt das vielleicht nochmal einen zusätzlichen Schub.“

Der Bundesgesundheitsminister wirkte bei der Vorstellung der beiden Gesetzesentwürfe sichtlich zufrieden, schließlich sind zwei Gesetze zum Ende des Jahres auf den parlamentarischen Weg gebracht. Weitere werden im neuen Jahr folgen.

Foto: Nolight - Fotolia

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