Höhere Zusatzbeiträge für 2016 erwartet
„Wir müssen davon ausgehen, dass die Zusatzbeitragssätze in der GKV in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen werden“, erklärte Verbandsvorsitzender Christian Zahn. Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben gehe seit 2014 wieder auseinander. Hinzu kämen die finanziellen Belastungen aus den geplanten Reformpaketen, wie der Reform der ärztlichen Versorgung, der Krankenhausreform oder dem Präventionsgesetz. Wenn nichts passiere, werde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von derzeit 0,9 auf rund 1,7 Prozent im Jahre 2018 ansteigen. „Da der Arbeitgeberbeitragssatz eingefroren ist, gehen diese Kostenschübe voll zulasten der Versicherten“, kritisierte Zahn.
Die Politik müsse für eine gerechte und verlässliche Finanzierung der Reformpakete sorgen, so Zahn. Der Arbeitgeberbeitragssatz dürfe daher nicht auf Dauer auf 7,3 Prozent festgeschrieben sein, vielmehr müsse der von Versicherten und Arbeitgebern gemeinsam finanzierte allgemeine Beitragssatz angepasst werden.
Reserven für die Krankenhäuser
Darüber hinaus schlägt der Verband der Ersatzkassen (vdek) vor, einen Teil der vorhandenen Finanzreserven aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen auszuschütten, um damit die Kosten der anstehenden Reformen finanzieren zu können. „Solange der Arbeitgeberbeitragssatz eingefroren ist, ist dies ein Muss, um die Versicherten nicht zu stark zu belasten“, sagte Zahn.
Dafür will der vdek die gesetzliche Liquiditätsreserve im Fonds auf etwa 35 Prozent einer Monatsausgabe, das sind umgerechnet sechs Milliarden Euro, begrenzen. Der restliche Überschuss in Höhe von rund vier Milliarden Euro würde entsprechend den Finanzwirkungen der Gesetze an die Kassen verteilt werden. Änderungen sollte es auch beim Finanzausgleich der Kassen geben.
Zusatzbeiträge: 2016 drohen Erhöhungen
Das Bundesversicherungsamt (BVA), das die Aufsicht über die Krankenkassen hat, geht davon aus, dass die Zusatzbeiträge in diesem Jahr nicht steigen werden auf breiter Front. Für 2016 rechnet das BVA jedoch mit einer Erhöhung. Der Grund: Die Reserveüberschüsse der Kassen dürften dann weitgehend auf Null zusammengeschmolzen sein.
Bis Ende 2014 lag der Einheitsbeitragssatz bei 15,5 Prozent. Seit Anfang dieses Jahres können die Kassen ihre Beiträge nun aber zum Teil wieder selbst festlegen. Der „Grundbeitragssatz“ liegt nun bei 14,6 Prozent, dessen Finanzierung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte. Über diesen Grundbeitragssatz hinaus können Krankenkassen noch einen Zusatzbeitrag erheben, für den die Versicherten alleine aufkommen müssen. Das Spektrum der Beitragssätze reicht nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest derzeit von 14,6 bis 15,8 Prozent. 65 der 124 gesetzlichen Krankenkassen nutzten den Start ins neue Jahr immerhin dazu, ihren Beitragssatz zu senken.
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