Höhere Leistungen und Beiträge in der Pflegeversicherung
Um 0,3 Prozentpunkte werden die Beiträge zur Pflegeversicherung durch das sogenannte Erste Pflegestärkungsgesetz angehoben. Der Beitragssatz beträgt dann 2,35 Prozent. Kinderlose Mitglieder zahlen einen erhöhten Satz von 2,6 Prozent.
Doch nicht nur die Beiträge, auch die Leistungen steigen. Das Bundesgesundheitsministerium verspricht Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Mehrleistungen von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr. Für die häusliche Pflege stehen den Angaben 1,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung, für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen eine Milliarde. Weitere 1,2 Milliarden Euro aus der Beitragserhöhung fließen in einen neuen Pflegevorsorgefonds.
Um pauschal vier Prozent steigen Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Damit soll die Preisentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt werden. Beträge für Leistungen, die erst 2012 eingeführt wurden, steigen um 2,67 Prozentpunkte. Die Leistungen der ambulanten Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden laut Ministerium ausgebaut und können besser miteinander kombiniert werden. Zudem können Tages- und Nachtpflege in vollem Umfang neben Geld- und Sachleistungen genutzt werden.
Pflegeversicherung: Mehr Leistungen für Demenzkranke
Die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen auf 40 Euro im Monat. Darüber hinaus erhalten Pflegedürftige Anspruch auf niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege. Menschen mit den Pflegestufen I bis III können für diese Leistungen Geldbeträge bis zu 104 Euro pro Monat abrechnen. Für Demenzkranke gelten zum Teil höhere Beträge von monatlich 104 und 208 Euro. Zudem können bis zu 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet werden. Die sogenannten Entlastungsleistungen, etwa für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter, sind neu. Neu ist auch, dass Demenzkranke mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegestufe 0 Zugang zu allen ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. In Pflegeheimen soll künftig mehr Personal für die Bewohner da sein. Der Betreuungsschlüssel steigt von derzeit einer Pflegekraft für 25 Bewohner auf das Verhältnis 1:20.
Zuschüsse zu Umbauten werden gezahlt
Auch für Umbaumaßnahmen in der Privatwohnung, wie zum Beispiel den Einbau eines barrierefreien Badezimmers, können Pflegebedürftige Zuschüsse beantragen. Pro Umbaumaßnahme werden bis zu 4.000 Euro bewilligt. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, können maximal 16.000 Euro abgerechnet werden.
Zur Betreuung von Pflegebedürftigen können Angehörige ab Januar Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie sich von der Arbeit freistellen lassen, um zum Beispiel den Umzug eines Pflegebedürftigen in ein Pflegeheim zu begleiten oder eine akute Situation zu bewältigen. Die Lohnersatzleistung für die Freistellung wird für höchstens zehn Tage im Jahr gezahlt. Sie basiert auf dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das ebenfalls zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll.
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