HIV-Infektion bleibt mit Kürzel „ANST“ in Polizeiakte gespeichert

Umstrittenes Kürzel ANST: Die Polizei darf in Ihren Computern speichern, ob jemand an HIV oder Hepatitis leidet
Seit Jahren speichert die Polizei sogenannte personengebundene Hinweise in ihrem Informationssystem INPOL. Das Kürzel „ANST“ steht dabei für Ansteckungsgefahr und darf bei Menschen mit einer HIV-Infektion, einer Hepatitis C oder Hepatitis B Infektion genutzt werden. Die Deutsche AIDS-Hilfe und der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz hatten mehrfach gefordert, das Kürzel zu streichen. Es stigmatisiere Menschen und trage nichts zum Schutz von Polizeibeamten bei.
Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte sich im Auftrag des Abgeordnetenhauses auf der jüngsten Innenministerkonferenz im Juni für eine Überprüfung eingesetzt. Bayern und Sachsen lehnten dies jedoch ab. Schließlich stimmte die Mehrheit der Innenminister dafür, die Kennzeichnung „ANST“ beizubehalten.
AIDS-Hilfe kritisiert Scheinsicherheit
Angesichts des Beschlusses appellierte die Deutsche AIDS-Hilfe an die Länder, von der Kennzeichnung keinen Gebrauch zu machen. „Gegen jede Vernunft haben sich die Innenminister für eine Beibehaltung dieser stigmatisierenden und fachlich unsinnigen Praxis entschieden“, erklärte Winfried Holz vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe. „Sie produzieren damit Scheinsicherheit zum Schaden der Betroffenen.“ Die Kennzeichnung „ANST“ suggeriere ein hohes Risiko, wo eine Übertragung sehr unwahrscheinlich sei. Der Deutschen AIDS-Hilfe sei kein Fall einer solchen HIV-Übertragung bekannt. Komme es im Dienst zum sehr seltenen Fall von übertragungsrelevanten Verletzungen, müsse geprüft werden, ob wirklich ein Risiko bestanden habe, so Holz weiter. Sei das nicht möglich, könne unabhängig davon eine HIV-Prophylaxe erfolgen.
Merkmal „geisteskrank“ wurde lediglich umbenannt
Kritik kam auch vom innenpolitischen Sprecher der Berliner Piratenfraktion Christopher Lauer. PolizistInnen müssten im Rahmen ihrer Tätigkeit ohnehin darauf achten, sich so zu verhalten, dass das Risiko einer Ansteckung mit Krankheiten so gering wie möglich sei. „Sie würden dies auch nicht weniger zuverlässig tun, wenn zu der Person, die vor ihnen steht, kein personenbezogener Hinweis vorhanden wäre", so Lauer.
Er kritisierte auch, dass der Hinweis „geisteskrank“ bloß in "psychische und Verhaltensstörungen" (PSYV) umbenannt wurde. Die Opposition wollte dieses Merkmal ebenfalls streichen. Nun hat ihm die Innenministerkonferenz lediglich einen anderen Namen gegeben. „Dadurch ändert sich nichts an der mit der Speicherung verbundenen Stigmatisierung", so Lauer.
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