Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt
Logo Gesundheitsstadt Berlin
Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt

Hilfe zum Suizid - Was kann, was darf, was soll der Arzt?

Mittwoch, 10. Juni 2015 – Autor: Angela Mißlbeck
Die geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid soll künftig unter Strafe stehen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aller vier Fraktionen am Dienstag in Berlin vorgestellt hat. Verboten sein soll demnach die auf Wiederholung angelegte Förderung der assistierten Selbsttötung.
Organisierte Suizidbehilfe soll unter Strafe stehen.

Suizidbeihilfe als Geschäftsmodell soll verboten werden. – Foto: WoGi - Fotolia

Damit wendet sich die Gesetzesinitiative, die aus der Mitte des Parlaments heraus kommt, explizit gegen Vereine, Organisationen oder Einzelpersonen, die Suizidbeihilfe regelmäßig anbieten. Er greift weiter als der Entwurf der ehemaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der vergangenen Legislaturperiode, weil er auch Tätigkeiten ohne Gewinnabsicht umfasst. Angehörige und andere nahestehende Personen sollen von der Strafbarkeit ausgenommen werden.

Auch für Ärzte, die Förderung der Selbsttötung nicht zu ihrem Geschäftsmodell gemacht haben, soll sich nichts ändern. „Wir wollen, dass der ärztliche Freiraum erhalten bleibt“, sagte die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Der Entwurf wolle alles erhalten, was medizinisch möglich sei, aber dort beschränken, wo Hilfe zum Sterben geschäftsmäßig angeboten werde. Die Gründe nannte der CSU-Politiker Michael Frieser: „Nicht nur die deutsche Rechtsprechung sondern vor allem die Aggressivität von Organisationen aus dem Ausland zwingen uns zum Handeln.“ Sie würden „den Tod auf Bestellung servieren“. Frieser zeigte sich überzeugt, dass die Gesetzesänderung auch Ärzten mehr Klarheit bringen würde. „Wir sind der Auffassung, dass die Abgrenzung dadurch sicherer wird“, sagte er.

Gesetzentwurf ist "Weg der Mitte"

Der CDU-Abgeordnete Michael Brand stellte klar: „Einzelfälle bei Ärzten sind nicht strafbar.“ Er bezeichnete den Entwurf als „Weg der Mitte“. Brand zeigte sich zuversichtlich, dass der Entwurf das Gesetz mit der vorgesehenen Strafrechtsänderung im Bundestag erreichen kann. Es soll Anfang Juli in erster Lesung beraten und im November zeitgleich mit dem Hospiz- und Palliativ-Gesetz der Bundesregierung beschlossen werden.

Auch inhaltlich sehen die Initiatoren ihren Gesetzentwurf zur Sterbehilfe im Zusammenhang mit dem Hospiz- und Palliativgesetz. Sie zeigten sich überzeugt, dass eine gute Hospiz- und Palliativversorgung zumindest bei Schwerkranken den Todeswunsch abwenden kann.

Mehr Suizidprävention nötig

Abgeordnete der Grünen und der Linken wiesen aber auch darauf hin, dass auch beide Gesetze zusammen noch ausreichen, um die Zahl der Selbsttötungen in Deutschland wesentlich zu senken. Die Pflegeexpertin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg, wies darauf hin, dass es jedes Jahr 100.000 Suizidversuche in Deutschland gibt, von denen 10.000 vollendet werden. In den meisten Fällen seien die Todeskandidaten Menschen mit psychischen Erkrankungen oder in schweren psychischen Krisen. „Die decken wir mit der Debatte um assistierten Suizid und Palliativmedizin überhaupt nicht ab“, räumte Scharfenberg ein. Kathrin Vogler von der Fraktion der Linken ergänzte: „Wir wissen, dass wir noch sehr viel mehr tun müssen in der Suizidprävention.“ Darauf habe auch der Ethikrat hingewiesen.

Foto: WoGi – fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

Weitere Nachrichten zum Thema assistierter Suizid

31.03.2017

In seinem Buch „Tatort Krankenhaus“ behauptet der Psychiater Karl H. Beine, in deutschen Krankenhäusern und Heimen komme es zu 21.000 Tötungen im Jahr. Doch die Zahl hält einer näheren Betrachtung nicht Stand. Der Autor rudert inzwischen zurück.

Aktuelle Nachrichten

Weitere Nachrichten
Die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie machen Beschäftigten in Gesundheitsberufen besonders zu schaffen. Das zeigt eine Analyse der AOK-Nordost für Berlin. Eine Berufsgruppe ist sogar doppelt so oft betroffen wie der Durchschnitt der Versicherten.

Die Charité hat am Montag eine stadtweite Kampagne gestartet, um neue Mitarbeitende zu gewinnen. Besonders Pflegekräfte werden umworben, aber auch in Forschung, Lehre und Verwaltung sucht die Universitätsmedizin Verstärkung.

Trotz internationaler Transparenzregeln werden viele klinische Studien nicht veröffentlicht. Wichtige Ergebnisse bleiben somit verborgen. Dem setzt das Berlin Institute of Health (BIH) der Charité nun mit einem öffentlich einsehbaren Dashboard etwas entgegen.
Kliniken
Interviews
Einen ambulanten Pflegedienst in Berlin zu finden, ist schwierig geworden. Personalmangel ist das Hauptproblem. Dabei gäbe es relativ einfache Lösungen, sagt Thomas Meißner vom AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG). Im Gespräch mit Gesundheitsstadt Berlin verrät der Pflegeexperte und Chef eines häuslichen Krankenpflegedienstes, wie man Menschen in den Pflegeberuf locken könnte und warum seine Branche noch ganz andere Sorgen hat als die Personalfrage.

Affenpocken verlaufen in der Regel harmlos. Doch nicht immer. Dr. Hartmut Stocker, Chefarzt der Klinik für Infektiologie am St. Joseph Krankenhaus in Berlin Tempelhof, über die häufigsten Komplikationen, die Schutzwirkung der Impfung und den Nutzen von Kondomen.

Zöliakie kann in jedem Lebensalter auftreten und ein buntes Bild an Beschwerden machen. Bislang ist das wirksamste Gegenmittel eine glutenfreie Ernährung. Gesundheitsstadt Berlin hat mit PD Dr. Michael Schumann über die Auslöser und Folgen der Autoimmunerkrankung gesprochen. Der Gastroenterologe von der Charité hat an der aktuellen S2K-Leitinie „Zöliakie“ mitgewirkt und weiß, wodurch sich die Zöliakie von anderen Glutenunverträglichkeiten unterscheidet.
Logo Gesundheitsstadt Berlin