Hilfe zum Suizid - Was kann, was darf, was soll der Arzt?
Damit wendet sich die Gesetzesinitiative, die aus der Mitte des Parlaments heraus kommt, explizit gegen Vereine, Organisationen oder Einzelpersonen, die Suizidbeihilfe regelmäßig anbieten. Er greift weiter als der Entwurf der ehemaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der vergangenen Legislaturperiode, weil er auch Tätigkeiten ohne Gewinnabsicht umfasst. Angehörige und andere nahestehende Personen sollen von der Strafbarkeit ausgenommen werden.
Auch für Ärzte, die Förderung der Selbsttötung nicht zu ihrem Geschäftsmodell gemacht haben, soll sich nichts ändern. „Wir wollen, dass der ärztliche Freiraum erhalten bleibt“, sagte die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Der Entwurf wolle alles erhalten, was medizinisch möglich sei, aber dort beschränken, wo Hilfe zum Sterben geschäftsmäßig angeboten werde. Die Gründe nannte der CSU-Politiker Michael Frieser: „Nicht nur die deutsche Rechtsprechung sondern vor allem die Aggressivität von Organisationen aus dem Ausland zwingen uns zum Handeln.“ Sie würden „den Tod auf Bestellung servieren“. Frieser zeigte sich überzeugt, dass die Gesetzesänderung auch Ärzten mehr Klarheit bringen würde. „Wir sind der Auffassung, dass die Abgrenzung dadurch sicherer wird“, sagte er.
Gesetzentwurf ist "Weg der Mitte"
Der CDU-Abgeordnete Michael Brand stellte klar: „Einzelfälle bei Ärzten sind nicht strafbar.“ Er bezeichnete den Entwurf als „Weg der Mitte“. Brand zeigte sich zuversichtlich, dass der Entwurf das Gesetz mit der vorgesehenen Strafrechtsänderung im Bundestag erreichen kann. Es soll Anfang Juli in erster Lesung beraten und im November zeitgleich mit dem Hospiz- und Palliativ-Gesetz der Bundesregierung beschlossen werden.
Auch inhaltlich sehen die Initiatoren ihren Gesetzentwurf zur Sterbehilfe im Zusammenhang mit dem Hospiz- und Palliativgesetz. Sie zeigten sich überzeugt, dass eine gute Hospiz- und Palliativversorgung zumindest bei Schwerkranken den Todeswunsch abwenden kann.
Mehr Suizidprävention nötig
Abgeordnete der Grünen und der Linken wiesen aber auch darauf hin, dass auch beide Gesetze zusammen noch ausreichen, um die Zahl der Selbsttötungen in Deutschland wesentlich zu senken. Die Pflegeexpertin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg, wies darauf hin, dass es jedes Jahr 100.000 Suizidversuche in Deutschland gibt, von denen 10.000 vollendet werden. In den meisten Fällen seien die Todeskandidaten Menschen mit psychischen Erkrankungen oder in schweren psychischen Krisen. „Die decken wir mit der Debatte um assistierten Suizid und Palliativmedizin überhaupt nicht ab“, räumte Scharfenberg ein. Kathrin Vogler von der Fraktion der Linken ergänzte: „Wir wissen, dass wir noch sehr viel mehr tun müssen in der Suizidprävention.“ Darauf habe auch der Ethikrat hingewiesen.
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