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Gröhe plädiert für neues Qualitätsinstitut

Mittwoch, 15. Januar 2014 – Autor:
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will Qualität in Kliniken und Praxen stärker belohnen. Ein neues Qualitätsinstitut soll es richten. Das kündigte Gröhe gestern bei einer Jubiläumsfeier des G-BA an.
Gröhe plädiert für neues Qualitätsinstitut

Gesundheitsminister Gröhe will Qualität im Gesundheitswesen stärken und sichern

Es war sein erster offizieller Auftritt als Bundesgesundheitsminister. Bei einem Festakt zum zehnjährigen Bestehen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am Dienstag hat Hermann Gröhe angekündigt, die Behandlungsqualität künftig stärker in den Mittelpunkt des Gesundheitswesens zu stellen. Gute Qualität soll belohnt, schlechte hingegen bestraft werden. Dafür will der Minister zügig ein neues Qualitätsinstitut einrichten, das sämtliche Daten der Patienten zum jeweiligen Erfolg oder Misserfolg bei den Behandlungen sammeln und auswerten soll. Nach den Vorstellungen des Ministers sollen Patienten künftig online eine Vergleichsliste zu Behandlungserfolgen einsehen können. Ferner soll schlechte Qualität durch finanzielle Abschläge bestraft werden.

Qualitätsinstitut soll Vergleichsliste veröffentlichen

„Wir wollen die Qualität im Gesundheitswesen stärken und sichern und letztlich zum entscheidenden Kriterium für die ambulante und stationäre Versorgung in diesem Land machen", sagte Hermann Gröhe am Dienstag in Berlin. Deshalb habe die zügige Gründung eines neuen Qualitätsinstituts hohe Priorität.

Dem G-BA sicherte er seine Rückendeckung zu. „Unser gemeinsames Ziel ist eine hochwertige medizinische Versorgung in unserem Land. Daher werden die Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses weiter wachsen“, sagte Gröhe. „Gerade bei den Themen mehr messbarer Qualität in der ambulanten und stationären Versorgung und einem neuen Innovationsfonds sehe ich eine weitere Möglichkeit der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinsamen Bundesausschuss und dem Ministerium.“

Innovationsfonds für die Versorgungsforschung

Laut Koalitionsvertrag plant die neue Bundesregierung die Übertragung weiterer Aufgaben an den G-BA. Dazu zählt unter anderem die Festlegung von Kriterien für die Mittelvergabe aus einem Innovationsfonds von jährlich 300 Millionen Euro für die Stärkung innovativer Versorgungsmodelle sowie für die Förderung von Versorgungsforschung.

Der G-BA wurde als zentrales, sektorenübergreifendes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung am 13. Januar 2004 gegründet. Dienstsitz war zunächst Siegburg, seit 2010 hat der G-BA seinen Sitz in Berlin.

Foto: BMG/Laurence Chaperon

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik
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