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Gesetz garantiert schnelle Facharzt-Termine

Donnerstag, 11. Juni 2015 – Autor: Angela Mißlbeck
Der Bundestag hat heute das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) beschlossen. Patienten erhalten damit ein Recht auf schnelle Termine beim Facharzt. Damit soll die Wartezeiten-Debatte beendet sein.
Bundestag beschließt Neuregelungen in der ambulanten Versorgung

Der Bundestag hat beschlossen: Wartezeiten bei Fachärzten auf vier Wochen begrenzt

Auch eine ärztliche Zweitmeinung wird Patienten mit dem Gesetz garantiert, wenn ihnen ein Arzt eine bestimmte planbare Operation, zum Beispiel am Knie- oder Hüftgelenk empfiehlt. Vorgesehen ist, dass der behandelnde Arzt auf dieses Recht auf Zweitmeinung hinweisen muss. Von dem Arzt, der die Zweitmeinung abgibt, sind bestimmte Qualifikationen gefordert. Außerdem sollen Terminservicestellen den Patienten künftig garantieren, dass sie innerhalb von vier Wochen einen Termin beim niedergelassenen Facharzt haben.

Vor allem mit dieser Maßnahme des Gesetzes verbindet Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Hoffnung auf eine Stärkung der Patientenrechte. „Denn Terminservicestellen helfen gesetzlich Versicherten, wenn es beim Facharzttermin einmal hakt. Ziel ist, dass jeder, der eine medizinische Versorgung braucht, diese innerhalb der nächsten vier Wochen erhält“, so Gröhe bei der Verabschiedung des Gesetzes.

Schnellere Facharzttermine?  - Ärzte lehnen Terminservicestellen ab

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt die Servicestellen, die in ihren Mitgliedsorganisationen auf Länderebene aufgebaut werden sollen, jedoch weiterhin vehement ab. Sie würden zu keinerlei Verbesserung der Versorgung führen und seien ein rein populistisches Instrument der Politik, um Wählerstimmen abzugreifen, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Er verwies darauf, dass im internationalen Vergleich die Wartezeiten in Deutschland sehr kurz erscheinen. Positiv bewertet die Standesorganisation der niedergelassenen Ärzte aber die Verbesserungen bei der Förderung der ärztlichen Weiterbildung in Praxen. Statt bisher 5000 Hausarzt-Ausbildungsstellen in Praxen werden künftig 7500 gefördert. Zudem werden erstmals auch 1000 ambulante Facharzt-Ausbildungen gefördert.

Die KBV zeigte sich erfreut, dass die Regelungen zum Praxisaufkauf entschärft worden sind, hält jedoch hier an ihrer Kritik fest. Dadurch dass Praxisübernahmen oder Niederlassungen in Bereichen mit  dichter Versorgung unterbunden werden, würde die Versorgung in unterversorgten Regionen nicht besser, kritisierte Gassen. Er wies darauf hin, dass Arztpraxen in Städten zudem häufig Patienten aus dem Umland mitversorgen würden.

Entlassung aus der Klinik soll besser funktionieren

Der Bundesgesundheitsminister ist hier anderer Auffassung. „Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung der Patienten gebraucht werden“, so Gröhe bei der Verabschiedung des Gesetzes. Er verwies darauf, dass das Gesetz den KVen auch ermöglicht Zuschläge zu Praxisübernahmen oder Neuniederlassungen von Ärzten auch dann zu zahlen, wenn für eine Region (noch) nicht formell Unterversorgung festgestellt wurde.

Neben diesen Maßnahmen will das Gesetz auch die Entlassung aus dem Krankenhaus verbessern. Dazu sollen Kliniken künftig Medikamente ambulant verordnen dürfen und Krankenkassen in das Entlassmanagement einbezogen werden.  einen Innovationsfonds. Er soll ab 2016 drei Jahre lang innovative Versorgungsprojekte mit insgesamt 300 Millionen Euro fördern.

Foto: Deutscher Bundestag / Studio Kohlmeier

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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