Geld für Kliniken und Entlastung für Altenpflegeschüler
Nach dem vorläufigen Jahresabschluss kann das Land Berlin für 2014 einen Überschuss von 826 Millionen Euro verbuchen. Die eine Hälfte davon soll in die Schuldentilgung fließen. Die andere Hälfte will der Finanzsenator an das noch zu bildende „Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt“ überweisen.
Die Einrichtung dieses Investitionsfonds wurde im November 2014 beschlossen. Mit ihm will die Bundeshauptstadt Investitionen in die Infrastruktur finanzieren, insbesondere in den Bereichen Bildung, digitale und soziale Infrastruktur, studentisches Wohnen, Verkehrsinfrastruktur und Sportanlagen/Multifunktionsbäder. Auch Krankenhäuser sollen von dem Fonds profitieren, an den nun voraussichtlich 413 Millionen Euro fließen werden.
Freiwerdende Bafög-Mittel für Schulen und Hochschulen
Interessant für die Charité als Uniklinik ist zudem ein Beschluss, der Ende vergangener Woche auf einer Arbeitsklausur des Senats getroffen wurde: Die freiwerdenden Landesmittel für das Bafög werden ausschließlich für die Schulen und Hochschulen verwendet. Unter anderem stehen damit nun 32 Millionen Euro pro Jahr für einen Investitionspakt Hochschulsanierung zur Verfügung. Grund für den Geldsegen ist, dass der Bund inzwischen die Finanzierung des Bafögs übernimmt. Berlin wird dadurch um rund 66 Millionen Euro jährlich entlastet.
Ein weiterer Beschluss der Arbeitsklausur betrifft das Schulgeld, das angehende Altenpfleger bisher in Berlin zahlen mussten. Das Land übernimmt nunmehr das Schulgeld für die Pflegeberufe auf der Basis der Ausgaben von 2014. Gesundheitssenator Mario Czaja wertete den Beschluss als eine wichtige Entscheidung zur Stärkung der Pflege. „Es ist schwer zu erklären, dass jemand, der den wichtigen Beruf der Altenpflege ergreifen will, für seine Ausbildung rund 150 Euro monatlich für die Berufsschule zahlen muss. Diese Entscheidung ist ein weiterer, wichtiger Baustein, mit dem wir den Pflegeberuf aufwerten und die Pflege insgesamt stärken“, sagte Czaja.
Altenpflege: Beim Schulgeld ist Berlin Nachzügler
Der vdek-Landesverband Berlin/Brandenburg begrüßte die Abschaffung des Schulgeldes und erinnerte daran, dass schon im Frühjahr 2013 der Landespflegeausschuss Berlin der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft empfohlen hatte, die Schulgelder für die Altenpflegeausbildung zu übernehmen beziehungsweise den Zuschuss für die freien Schulen zu erhöhen. Während in den meisten Bundesländern, etwa in Brandenburg, Altenpflegeschüler kein Geld zahlen müssen, habe Berlin die Abschaffung des Schulgeldes in der Vergangenheit unter anderem mit Hinweis auf die Haushaltslage abgelehnt.
Mit Blick auf die dringend notwendige Fachkräftesicherung sei der jetzige Beschluss des Senats das richtige Signal, so der vdek-Landesverband. Zumal hausinterne Prognosen des Gesundheitsenats davon ausgehen, dass der Fachkräftebedarf für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Bereich Altenpflege bis zum Jahre 2030 um 80 Prozent ansteigen wird.
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