G-BA darf auch etablierte Medikamente prüfen
Es ging um die Frage, ob der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Nutzen zweier auf dem Markt befindlicher Diabetes-Medikamente (Wirkstoffgruppe der Gliptine) von Novartis überprüfen darf. Eine Nutzenbewertung dient dazu, Vorteile neuer Arzneimittel gegenüber älteren Medikamenten zu bestimmen, was wiederum Basis für die Preisverhandlungen ist. Doch Novartis hat eine Niederlage erlitten. In der Hauptsacheverhandlung am 15. Mai hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) die Rechtsauffassung des G-BA bestätigt und die Klage von Novartis abgewiesen. Der unparteiische Vorsitzende des G-BA Josef Hecken sagte dazu: „Das LSG hat damit eine Entscheidung getroffen, die gewährleistet, dass Nutzenbewertungsverfahren sachgerecht durchgeführt werden können“ Der G-BA sehe dadurch den Rechtsschutz für Unternehmen nicht verkürzt. Denn nach wie vor bestehe die Möglichkeit, nach einer Schiedsamtsentscheidung nach Abschluss des Verfahrens Klage einzureichen.
Pharmaunternehmen enttäuscht über das Urteil
Der Verband forschender Pharmahersteller (vfa) nannte es bedauerlich, dass Unternehmen erst am Ende des Verfahrens Rechtsschutz erhalten sollten. Dies sei zu spät, da es damit keinerlei Korrekturmöglichkeiten im Laufe des Verfahrens mehr gebe, sondern erst am Schluss. „Wir sehen das Urteil mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes sehr kritisch“, so vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer.
Der Pharmakonzern Novartis teilte seine Enttäuschung über das Urteil mit. Die Nutzenbewertung für die Diabetesmedikamente Galvus und Eucreas werde nach dem Urteil nach den vorgesehenen Regularien fortgesetzt. Novartis rechnet im Herbst mit einer Entscheidung.
Seit Start des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) vor zwei Jahren hat der G-BA insgesamt 37 Mittel untersucht. Gliptine gehören zu den sechs Wirkstoffgruppen, die schon vor 2011 zugelassen worden sind und nun einer Bestandsmarktsprüfung unterzogen werden.
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