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G-BA-Chef Hecken gegen Homöopathie als Kassenleistung

Dienstag, 30. August 2016 – Autor:
Josef Hecken möchte Krankenkassen die Erstattung von homöopathischen Mitteln untersagen, weil ihr Nutzen nicht erwiesen sei. Pharmafirmen protestieren.
Josef Hecken vom G-BA will Patienten vor fragwürdigen homöopathischen Mitteln schützen. Dafür legt er sich gerne mit den vielen Befürwortern an

Josef Hecken vom G-BA will Patienten vor homöopathischen Mitteln schützen. Dafür legt er sich gerne mit den vielen Befürwortern an – Foto: GEORG J.LOPATA/AXENTIS.DE

Der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken hat sich dafür ausgesprochen, homöopathische Therapien künftig als freiwillige Kassenleistungen zu verbieten. Auch Selbstzahlern will der G-BA-Chef solche Behandlungen bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs untersagen. «Es sollte Kassen untersagt werden, Dinge zu bezahlen, für die es keine Evidenz gibt», sagte Hecken in der «Frankfurter Allgemeinen» vom Freitag.

Anlass für seine Äußerungen waren die Todesfälle im niederrheinischen Brüggen. Dort waren mehrere Krebspatienten gestorben, nachdem sie von einem Heilpraktiker mit dem Präparat „3-Bromopyruvat“ behandelt worden waren. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat die Ermittlungen aufgenommen. Medienberichten zufolge legten die Patienten für die umstrittene Therapie in dem „Biologischen Krebszentrum“ bis zu 10.000 Euro aus eigener Tasche hin.

Viele Kassen zahlen Homöopathika als freiwillige Satzungsleistung

Kassen dürfen seit 2004 eigentlich keine Homöopathika wie Globuli mehr bezahlen. Doch es gibt Ausnahmen. Auch der G-BA hat alternative Heilmethoden schon zugelassen, etwa die Misteltherapie bei Krebs als ergänzende Maßnahme. Außerdem werben viele Kassen Versicherte mit freiwilligen Extraleistungen an und erstatten in gewissem Umfang homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Hecken sieht darin eine riesige Grauzone. Es sei ihm unverständlich, warum ein Patient ein Nasenspray selbst bezahlen müsse, dessen therapeutischer Nutzen empirisch belegt sei, seine Kasse aber Arzneimittel bezahle, deren Wirksamkeit völlig unklar sei, sagte er der FAZ. „Nur bei den „klassischen medizinischen Angeboten wird alles mit dem Hundert-Watt-Strahler bis ins letzte Mauseloch untersucht“, meinte er. Bei der „alternativen Medizin“ tappe man dagegen im Dunkeln.

Fragwürdiger Nutzen durch Studie untermauert

Seine Forderung, Kassen die Erstattung von homöopathischen Mitteln zu untersagen, sieht Hecken unter anderem durch eine australische Studie zu homöopathischen Präparaten gestützt. Diese hatte keine Überlegenheit gegenüber Placebos festgestellt.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) widersprach Hecken am Montag vehement. „Homöopathie ist kein wirkungsloser Hokuspokus, sondern eine anerkannte und bewährte Therapieform“, sagte Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Studien aus der Versorgungsforschung zeigten übereinstimmend, dass von einem Nutzen der Homöopathie für Patienten und Gesundheitssystem ausgegangen werden könne. Klinische Studien belegten zudem relevante Verbesserungen bei verschiedenen Indikationen. „Wer die Homöopathie als ergänzende und in der Regel nebenwirkungsarme Behandlung verbieten will, beschneidet die Therapievielfalt und bevormundet zahlreiche Patienten in Deutschland, die davon profitieren können.“

Hecken will Belege sehen 

G-BA-Chef Hecken fehlen jedoch genau die Belege für die Evidenz. Um endlich Transparenz in die Black Box zu bringen, schlug Hecken vor, dass der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss oder ein anderes Institut damit beauftragen solle, die Evidenz der homöopathischen Medizin im Rahmen einer Metaanalyse zu überprüfen und entsprechende Schlussfolgerung zu ziehen.

Was er sich davon verspricht, ließ er zwischen den Zeilen durchblicken: In Großbritannien habe die Untersuchung einer Prüfungskommission dazu geführt, dass der öffentliche Gesundheitsdienst die Bezahlung homöopathischer Präparate eingestellt habe. 

Foto: G-BA

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik
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