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Erdnuss-Allergie: Bietet Kennzeichnungspflicht genug Schutz?

Montag, 30. November 2015 – Autor:
Erdnüsse können allergische Reaktionen auslösen. Sie müssen daher auf der Verpackung von Lebensmitteln als Zutat angegeben werden. Ob diese Kennzeichnungspflicht Allergikern wirklich Schutz bietet, untersuchte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Allergiker brauchen Informationen über in Lebensmitteln enthaltene Erdnüsse

Erdnüsse in Lebensmitteln können bei Allergikern heftige Reaktionen auslösen – Foto: karepa - Fotolia

Das Forschungsprojekt wurde gemeinsam mit der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) durchgeführt und die Ergebnisse im Journal of Food Composition and Analysis veröffentlicht.

Auch wenn Erdnuss keine reguläre Zutat der Rezeptur ist, findet sich auf vielen Verpackungen der freiwillige Hinweis „Kann (Spuren von) Erdnuss enthalten“. Vor allem Betriebe, in denen Erdnuss parallel oder zeitversetzt in anderen Produkten verarbeitet wird, greifen zu dieser Kennzeichnungspraxis, die Lebensmittel-Allergiker warnen soll.

Im Rahmen der Untersuchung wurden 899 Lebensmittelproben auf Spuren von Erdnuss untersucht. Es handelt sich damit um die bislang größte Studie zu diesem Thema. Zum Erdnuss-Nachweis wurden Antikörper-basierende immunologische Tests sowie ein DNA-Test eingesetzt. Diese gehören zu den derzeit empfindlichsten Methoden für den Erdnussallergen-Nachweis in Lebensmitteln.

Erdnuss-Allergie: Wird die Kennzeichnungspflicht eingehalten?

Die Proben stammten aus dem französischen Einzelhande, heißt es weiter in einer Mitteilung des BfR. Zu den untersuchten Lebensmitteln zählten Frühstückscerealien, Müsliriegel, Backwaren, Snacks, Pizzas, Crème-Desserts, Kuchen, Kekse, Schokolade, Eiscreme und Sorbets.

266 Proben enthielten einen Hinweis auf Erdnuss auf der Verpackung, die übrigen 633 nicht. In lediglich neun von insgesamt 899 Proben (unter 1 Prozent) waren Spuren von Erdnuss nachweisbar. Überwiegend waren es Snack-Produkte, geröstete Pistazien, Cashew-Kerne, Käsekräcker, eine Nussmischung mit Trockenfrüchten, ein Schokoriegel mit Nüssen und Rosinen und ein Mandel-Brotaufstrich.

Nur 2,6 Prozent der gekennzeichneten Produkte enthielten Allergene

Insgesamt enthielten sechs der neun Produkte mit positivem Ergebnis weniger als 5 mg/kg und zwei Proben 8 bis 10 mg/kg Erdnuss. Der Spitzenwert wurde mit ciorca 20 mg/kg ermittelt. Diese Probe (Nussmischung mit Trockenfrüchten) war wie sieben weitere positive Produkte jedoch mit einem deutlichen Hinweis auf Erdnuss versehen. Die beiden positiven Produkte ohne jeglichen Hinweis auf eine mögliche Erdnuss-Kontamination (Mandelbrotaufstrich, geröstete Cashew-Kerne) enthielten sehr geringe, gerade noch erfassbare Spuren von Erdnuss voncirca 1 mg/kg.

 Von insgesamt 633 Produkten, die nicht mit einem Hinweis auf Erdnuss versehenen waren, lag der Anteil positiver Proben somit bei 0,3 Prozent. Umgekehrt enthielten nur 2,6 Prozent der 266 Proben mit einem Hinweis auf Erdnuss auch wirklich messbare Kontaminationen oberhalb von 1 bis 2 mg/kg.

Erdnuss: Unbeabsichtigter Konsum lässt sich weitgehend vermeiden

„Wer das Zutatenverzeichnis und Hinweise aufmerksam liest, kann den unbeabsichtigten Konsum weitestgehend vermeiden“, sagt BfR-Präsident Prof. Andreas Hensel. „Hundertprozentige Sicherheit wird es jedoch nicht geben, jeder Allergiker rea­giert äußerst individuell und dosisabhängig.“

Foto: karepa

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