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Entscheidung zum Entlassmanagement: Deutsche Krankenhausgesellschaft klagt

Dienstag, 17. Januar 2017 – Autor: Anne Volkmann
Die Entscheidung des Bundesschiedsamtes zum Entlassmanagement sollte den Streit zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) beilegen. Doch nun klagt die DKG gegen den Schiedsspruch.
Diskussionen um Entlassmanagement

Über das Entlassmanagement gibt es Streit – Foto: stokkete - Fotolia

Neue Regelungen zum Entlassmanagement innerhalb des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes sollten dazu beitragen, dass der Übergang von der Klinik zum weiter­behandelnden Arzt reibungsloser funktioniert. Denn nicht selten kommt es während dieser Zeit zu Versorgungslücken, die sogar eine erneute Einweisung in ein Krankenhaus notwendig machen können. Da sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) jedoch über die genaue Ausarbeitung der Maßnahmen nicht einigen konnten, hat das Bundesschiedsamt die strittigen Punkte geregelt. Nun klagt die DGK vor dem Landessozial­ge­­richt Berlin-Brandenburg gegen diese Entscheidung.

DKG kritisiert „bürokratisches Monster“

„Die Entscheidung des Bundeschiedsamtes vom 13. Oktober 2016 halten wir in zentralen Teilen für rechtswidrig, weil sie nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht. Statt Versorgungslücken für bestimmte Patientengruppen zu schließen, sollte Bürokratie pur aufgebaut werden", erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Bei dem geplanten System handele es sich um ein „bürokratisches Monster, das den Krankenhausärzten Zeit stiehlt, die sie zur Versorgung von Menschen benötigen."

Die Kritik der Krankenhausgesellschaft: Jeder Patient aus teil- und vollstationärer Behandlung müsste nun dem Entlassmanagement unterzogen werden – egal, ob er es braucht oder nicht. Zu diesem Prozess gehören Informationsgespräche und das Ausfüllen von zwei Formblättern, mit der Möglichkeit des Patienten, datenschutzrechtliche Einwände zu erheben. Nach Aussage von Baum würde das einen Mehraufwand von mindestens 50 Millionen Arbeitsminuten bedeuten – „rund 100.000 Arbeitstage, die zum Wohl des Patienten effektiver eingesetzt werden könnten“, so Baum.

Widerspruch durch die GKV

Zudem sind die Kliniken verpflichtet, auf allen Verordnungen die lebenslange Arztnummer (LANR) sowie die Betriebsstättennummer (BSNR) anzugeben. Da die meisten klinischen Ärzte jedoch nicht über eine LANR verfügen, müssen sie sich nun registrieren. Auch das kritisiert die DKG. Für das Entlassmanagement sei ausschließlich das Kranken­haus als Institution verantwortlich, erklärt Baum. Die persönliche Verant­wortung des einzelnen Krankenhausarztes trete dabei in den Hintergrund, weshalb es einer persönlichen Registrierung nicht bedürfe.

Nach Auffassung der DKG-Juristen hat die Klage aufschiebende Wirkung, was der GKV-Spitzenverband jedoch bezweifelt. Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt erklärte eine Sprecherin des Krankenkassen-Verbands: „Dass die DKG nun juristische Schritte einleitet, könn­en wir nicht nachvollziehen. Wir erwarten, dass im Interesse der Patienten auch durch die DKG mit der Umsetzung des Vertrages begonnen wird, denn solche Klagen haben keine aufschiebende Wirkung.“

Foto: © stokkete - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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