DRG haben Versorgungsqualität nicht verschlechtert
Im Jahr 2004 wurde in deutschen Krankenhäusern das pauschalierende Vergütungssystem (DRG Diagnosis Related Groups) eingeführt. Weil Kliniken seither nur noch eine Fallpauschale pro Patienten bekommen – unabhängig wie hoch der Versorgungsaufwand tatsächlich ist – hatten Experten befürchtet, die Qualität stationärer Leistungen könne sich verschlechtern. Doch wie die DRG-Begleitforschung zeigt, ist dem nicht so.
Der Anfang April veröffentlichte Endbericht des dritten Forschungszykluses (2008 - 2010) zur G-DRG-Begleitforschung (German Diagnosis Related Groups, G-DRG) deutet sogar auf Qualitätssteigerungen hin. So sank beispielsweise im Jahr 2010 die Mortalität während eines stationären Aufenthaltes bzw. von bis zu 30 Tagen danach um 7,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2004. Schon in den beiden vorhergehenden Berichten , die die Zeiträume zwischen 2004 und 2008 untersuchten, zeigte sich ein signifikanter Rückgang der poststationären Mortalität um 6,8 Prozent.
Unklar ist allerdings, ob und in welchem Umfang der Rückgang der poststationären Mortalität vom DRG-System beeinflusst ist. „Festgestellt werden kann hingegen, dass es durch Einführung des DRG-Systems nicht zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität in Form von ansteigenden Mortalitätsraten gekommen ist“, schreiben die Studien-Autoren vom IGES-Institut. Diese Ergebnisse deckten sich mit internationalen Erfahrungen, etwa aus den USA.
Poststationäre Mortalität seit 2004 signifikant gesunken
Um die Konsequenzen der DRG für die Patienten und die Versorgungsqualität zu ermitteln, hatten die Wissenschaftler vom Berliner IGES-Institut die Ergebnisse der externen stationären Qualitätssicherung im Zeitraum zwischen 2008 und 2010 ausgewertet. Außerdem werteten die Wissenschaftler anhand von Versichertendaten die Mortalitätsraten im Anschluss an einen Klinikaufenthalt aus. Erstmals wurden auch Veränderungen des Verlegungsverhaltens der Krankenhäuser anhand von Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherung analysiert. „Mit Hilfe der realen Verlegungsketten von Versicherten konnten keine systematischen Veränderungen des Verlegungsverhaltens der Krankenhäuser identifiziert werden“, heißt es in dem Bericht. Als Quellen dienten der Begleitforschung die Ergebnisse der offiziellen Krankenhausstatistik, die Daten nach § 21 KHEntgG und GKV-Routinedaten, die die gesetzlichen Krankenkassen freiwillig zur Verfügung stellten. Darüber hinaus stützten sich die IGES-Wissenschaftler auf Antworten aus Fragebögen, die sie an Krankenhäuser und die Medizinischen Dienste der Krankenkassen geschickt hatten.
DRG-Begleitforschung ist mit dem dritten Bericht abgeschlossen
Der jetzt vorgelegte Bericht zum dritten Forschungszyklus untersucht den Zeitraum von 2008 bis 2010 und damit das Ende der Konvergenzphase auf Landesebene bzw. den Übergang in den Routinebetrieb des Fallpauschalensystems. Zusammen mit den Endberichten der ersten beiden Forschungszyklen (2004 bis 2006: Einführungsphase, 2006 bis 2008: Kern der Konvergenzphase) liegen jetzt für die gesamte Umstellungsperiode von einer krankenhausindividuellen Vergütung nach Tagessätzen zu einer fallpauschalierten landeseinheitlichen Vergütung die Ergebnisse der Begleitforschung vor. Mit dem Bericht des dritten Forschungszyklus wurde die G-DRG-Begleitforschung abgeschlossen.
Der Endbericht des dritten Forschungszyklus zur G-DRG-Begleitforschung ist auf der Website www.g-drg.de des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) abrufbar.
Foto: Techniker Krankenkasse