Drei Millionen Versicherte haben noch keine elektronische Gesundheitskarte
Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) verfügen derzeit rund 67 Millionen gesetzlich Versicherte über die neue elektronische Gesundheitskarte – kurz eGK. Das entspricht in etwa 95 Prozent. Wer zu den fünf Prozent - also drei Millionen Versicherten - zählt, die noch keine neue Chipkarte mit Lichtbild besitzen, sei selbstverständlich trotzdem leistungsberechtigt, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Vorübergehend könnten Ärzte noch die alte Krankenversicherungskarte akzeptieren und ihre Leistungen mit den Kassen abrechnen. Verpflichtend sei diese Übergangsregelung für die Ärzte allerdings nicht.
Innerhalb von Zehn-Tagen die neue elektronische Gesundheitskarte vorlegen
Wenn der Arzt die alte Karte nicht akzeptiert, haben Versicherte die Möglichkeit, die neue elektronische Gesundheitskarte innerhalb von zehn Tagen nachzureichen. Andernfalls ist der Arzt berechtigt, eine Privatrechnung zu erstellen. Legt der Versicherte erst bis zum Quartalsende eine gültige eGK vor, „ist der Arzt verpflichtet, die Privatvergütung zurückzuerstatten“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.
Um überflüssigen Aufwand und Ärger für alle Beteiligten zu vermeiden, rät der Verband, sich möglichst schnell die elektronische Gesundheitskarte über seine Krankenkasse zu besorgen. Dafür müssen Versicherte neben einem Antrag auch ein aktuelles Passfoto vorlegen, das aber nicht den Kriterien eines Personalausweises oder Reisepasses entsprechen muss.
Offiziell hat die alte Versicherungskarte am 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit verloren. Florian Lanz rechnet damit, dass bis Jahresmitte alle gesetzlich Versicherten im Besitz der neuen Karte sein werden. „Wir gehen davon aus, dass im Laufe des Sommers, spätestens Ende September die Voraussetzungen gegeben sind, dass eine Abrechnung über die alte Krankenversichertenkarte gar nicht mehr zum Tragen kommt“, so der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.
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