Bundesregierung macht Dampf bei E-Card
Das Gesetz soll das Tempo der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (E-Card) zu verschiedenen Zwecken beschleunigen. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Daten der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab Juli 2016 bundesweit flächendeckend per Telematikinfrastruktur geprüft und aktualisiert werden. Die Möglichkeit dazu besteht schon jetzt. Streit gibt es aber darüber, für welches Entgelt Ärzte und Zahnärzte diese Aufgabe künftig für Krankenkassen übernehmen.
„Viel zu lang wurde schon gestritten“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Er forderte, endlich den konkreten Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. „Deshalb machen wir Tempo durch klare gesetzliche Vorgaben, Fristen und Anreize, aber auch Sanktionen, wenn blockiert wird“, so Gröhe. Es gebe künftig klare Fristen und keine Ausreden mehr – „weder für die Selbstverwaltung noch für die Industrie“ – kündigte Gröhe an.
Der Bundesgesundheitsminister zeigt sich überzeugt, dass die E-Card einen enormen Patientennutzen entfaltet, wenn ihre Möglichkeiten genutzt werden. „Wenn es nach einem Unfall schnell gehen muss, soll der Arzt überlebenswichtige Notfalldaten sofort von der Gesundheitskarte abrufen können“, so der Minister. Bis es soweit ist, werden aber immer noch Jahre vergehen, auch wenn das EHealth-Gesetz die parlamentarischen Hürden genommen hat.
Ab 2018 sollen Notfalldaten auf die E-Card können
Das Gesetz sieht vor, dass die bundesweit flächendeckende Einführung des Versichertendatenmanagements ab Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen ist. Für die Anwendung dieser Funktion sollen Ärzte und Zahnärzte eine Vergütung erhalten. Nutzen sie sie nicht, drohen Vergütungsabschläge.
Ab 2018 sollen zudem Notfalldaten, wie zum Beispiel Informationen über Allergien oder Vorerkrankungen auf der Karte gespeichert werden können, wenn der Patient das wünscht. Auch für die Erstellung dieser Notfalldatensätze ist eine Vergütung vorgesehen. Ärzte und Krankenhäuser, die Arzt- oder Entlassbriefe elektronisch erstellen und schnell übermitteln, sollen bereits ab 2016 dafür vergütet werden. Ab 2018 soll die Vergütung aber an die Nutzung der Telematikinfrastruktur geknüpft werden. Für die telemedizinische Befundung von Röntgenbildern ist ab April 2017 eine Vergütung vorgesehen. Die Selbstverwaltung aus Ärzten, Zahnärzten und Krankenkassen hat zudem den Auftrag zu prüfen, welche weiteren telemedizinischen Anwendungen vergütet werden sollen.
Patienten erhalten Anspruch auf Medikationspläne
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Patienten, die mehr als zwei Medikamente gleichzeitig erhalten, ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Dieser Medikationsplan soll mittelfristig auf der E-Card gespeichert werden. Damit will die Bundesregierung die Sicherheit der Arzneimitteltherapie erhöhen. „Wir wollen, dass ein Arzt direkt sehen kann, welche Medikamente sein Patient gerade einnimmt. So können gefährliche Wechselwirkungen verhindert werden“, so Gröhe. Nach Angaben des BMG sterben mehr Menschen an unerwünschten Arzneimittelnebenwirkungen als im Straßenverkehr.
Bundesärztekammer kritisiert EHealth-Gesetz
Die Bundesärztekammer betrachtet einzelne Regelungen des EHealth-Gesetzes jedoch als problematisch. Sie kritisiert, dass nicht vorgesehen sei, dass der elektronische Arztbrief von einem Arzt unterschrieben werden soll. Kritik übt sie auch daran, dass der Notfalldatensatz auch anderen Berufsgruppen außer den Notärzten zur Einsichtnahme offen stehen soll.
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