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BPI warnt vor Aussagen zur gesundheitsfördernden Wirkung von Lebensmitteln

Sonntag, 18. Januar 2015 – Autor: Cornelia Wanke
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen in der Lebensmittelwerbung müssen nachprüfbar und durch Studien belegt sein. Das betont der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie anlässlich der Grünen Woche in Berlin.

Gesund ist der Apfel auf jeden Fall - aber darf man das auch bewerben?

Die Regelung der sogenannten Health Claims Verordnung werde noch immer nicht für Lebensmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen (Botanicals) umgesetzt. „Wenn wir auf der Internationalen Grünen Woche hören, dass es vorrangiges Ziel sein muss unsere Standards in der Lebensmittelindustrie zu halten, die Kennzeichnung zu verbessern und somit den Verbraucherschutz zu erhöhen, dann muss die Bundesregierung auch bei der EU darauf pochen, dass die Bewertung der Botanicals durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) endlich durchgeführt wird“, wird Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI in einer Pressemittelung zitiert. 

Nicht alle Lebensmittel, die gesundheitsfördernd sein sollen, haben überhaupt eine Wirkung

Laut BPI wurde diese vor Jahren gestoppt, als absehbar war, dass eine Vielzahl der Aussagen nicht ausreichend wissenschaftlich belegt ist. „Bis dahin kann weiterhin mit nicht überprüften und eventuell überzogenen Werbeaussagen der Eindruck erweckt werden, dass Lebensmittel gesundheitsfördernd sein können. Das ist aber nicht bei allen, die so werben, der Fall", erklärt Fahrenkamp. Doch nicht nur bei Botanicals , sondern auch bei anderen Lebensmitteln werde immer noch mit nicht belegten Aussagen geworben. Dies zeige eine am 14. Januar 2015 vorgestellte Studie der Verbraucherzentralen. 

Verbraucherzentralen zeigen, es gibt noch viele Verstöße in der Werbung

Die 16 Verbraucherzentralen hatten im vergangenen Jahr im Rahmen eines Marktchecks 46 Produkte aus den Warengruppen: Fette/Öle, Getreideprodukte, Kleinkinderprodukte, Milchprodukte und Nahrungsergänzungsmittel untersucht. Wesentliche Kritikpunkte waren eine hohe Rate an Verstößen gegen die Health Claims Verordnung: 20  Produkte (43 Prozent) wiesen Claims auf, die in der Form so nicht zugelassen sind. Auf 22 Produkten (48 Prozent) wurde der Wortlaut der erlaubten Health Claims so verstärkt, dass Verbraucher getäuscht werden können. Bei 10 von 33 Produkten (30 Prozent) war das Nährwertprofil so schlecht, dass keine gesundheitsbezogenen Aussagen möglich sein sollten. Und insbesondere Kinderlebensmittel schnitten in der Untersuchung bezüglich überzogener Gesundheitsversprechen schlecht ab. All das mache deutlich, dass Verbraucherschutz die zeitnahe Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse braucht., so Fahrenkamp: „Gesundheitsbezogene Aussagen dürfen nicht nur behauptet werden,  sondern müssen belegt sein.“

Foto: Fotolia - Kathrin39

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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