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Bessere Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen

Montag, 20. April 2015 – Autor: Cornelia Wanke
Seit vergangener Woche ist es „amtlich“: Psychotherapeuten dürfen die Soziotherapie nun auch schwer psychisch Kranken verordnen. Einen entsprechenden Beschluss hatte der G-BA Anfang des Jahres formuliert.

Bessere Versorgung für psychisch Kranke mit Soziotherapie. – Foto: Photographee.eu - Fotolia

Das Spektrum der Diagnosen und der Fähigkeitsstörungen, bei denen die Verordnung einer Soziotherapie in Betracht kommt, wurde mit dieser Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie erweitert und präzisiert. Der entsprechende Beschluss, der im Januar diesen Jahres gefasst worden war, ist nun in Kraft getreten. 

Dieser sieht auch vor, dass anstelle der bisher vorgesehenen drei künftig maximal fünf Therapieeinheiten zur Motivierung der Patienten zulässig sind, um die gegebenenfalls folgende Soziotherapie zu sichern. Im Hinblick auf eine kontinuierliche Patientenversorgung sei nun zudem eine Berichtspflicht des soziotherapeutischen Leistungserbringers gegenüber dem verordnenden Arzt vorgesehen, schreibt der G-BA in einer Pressemitteilung. Weiterhin hätten zukünftig auch psychiatrische Institutsambulanzen beziehungsweise deren Fachärztinnen und Fachärzte die Möglichkeit, Soziotherapie zu verordnen.

Weiterer Meilenstein in Verbesserung der Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen ist erreicht

„Der G-BA reagiert mit der inhaltlichen Weiterentwicklung der Richtlinie auf die bisherigen Schwierigkeiten, Patienten mit Soziotherapie zu erreichen und diese Behandlungsmöglichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, nach der Entschlussfassung im Januar. Experten sehen darin einen weiteren Meilenstein in der Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen erreicht.

Hintergrund sei, dass Patienten aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung oftmals nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Liege eine solche Fähigkeitsstörung vor, solle mittels Soziotherapie – beispielsweise in Form von Motivierungsarbeit und strukturierenden Trainingsmaßnahmen – versucht werden, psychosoziale Defizite abzubauen und die Patienten in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und selbständig in Anspruch zu nehmen. Soziotherapie kann verordnet werden. Dies vor allem dann, „wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist“. 

Verordnung von Soziotherapie wird für Psychotherapeuten nun einfacher

Die Bundespsychotherapeutenkammer schreibt dazu: „Die Verordnung von Soziotherapie war bisher auf die Diagnosen Schizophrenie, wahnhafte Störungen und schwere depressive Episoden mit psychotischen Symptomen beschränkt. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie kann Soziotherapie jetzt in begründeten Einzelfällen auch bei allen anderen Diagnosen einer psychischen Erkrankung verordnet werden, sofern diese zu gravierenden Beeinträchtigungen im Alltag führen, die auch die Fähigkeit zur Inanspruchnahme und Koordination ärztlicher Leistungen betreffen. Damit wird die Forderung der Bundespsychotherapeutenkammer erfüllt, Soziotherapie für alle psychischen Erkrankungen zu ermöglichen.“

Foto: Fotolia

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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