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Berliner Institut für Gesundheitsforschung soll Körperschaft des öffentlichen Rechts werden

Mittwoch, 17. Dezember 2014 – Autor:
Der Berliner Senat hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach das Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIH) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts werden soll. Damit ist ein wichtiger Schritt erreicht, um die gemeinsame Forschungseinrichtung von Charité und MDC zu institutionalisieren.
Berliner Institut für Gesundheitsforschung soll Körperschaft des öffentlichen Rechts werden

Neue Rechtsform soll das Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIH) weiter stärken

Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung Berlin Institute of Health (BIH) wird im kommenden Jahr aller Voraussicht nach zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Berliner Senat hat nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, der nun noch das Berliner Abgeordnetenhaus passieren muss. Mit dem Gesetz soll die gemeinsame Forschungseinrichtung von Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) und Charité dauerhaft auf rechtssichere Füße gestellt werden. Am BIH begrüßt man den Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt zur Stärkung des Instituts. „Diese Rechtsform garantiert dem BIH eine verbindliche und stabile Struktur für die translationale Forschung“, sagte der BIH-Vorstandsvorsitzende Professor Ernst Theodor Rietschel am Dienstag.

BIH wird auf rechtssichere Füße gestellt

Im 2013 gegründeten BIH bündeln MDC und Charité ihre experimentelle und klinische Forschung. Im Fokus steht ein systemmedizinischer Forschungsansatz, bei dem Prozesse des menschlichen Organismus krankheits- und organübergreifend untersucht werden. Ziel ist, Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung schneller in die Klinik zu übertragen.

Durch die Umwandlung in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wird die langjährige Zusammenarbeit nun institutionalisiert. Damit könne die internationale Sichtbarkeit der Berliner Biomedizin weiter gesteigert werden, betonte der BIH-Vorstand.

Der Gesetzesentwurf umfasst auch das Gesetz über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft“ sowie Änderungen des Berliner Universitätsmedizingesetzes, die im Rahmen der Gründung des BIH nötig werden. Das MDC wird damit seine Rechtsform ändern und von einer Stiftung des öffentlichen Rechts in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt. MDC und Charité bleiben als Gliedkörperschaften des BIH rechtlich selbstständig. Das heißt, sie können über eigene Belange – am MDC etwa die Forschung im Rahmenprogramm der Helmholtz-Gemeinschaft oder an der Charité Lehre, Forschung und Krankenversorgung – weiterhin frei bestimmen.

340 Millionen Euro Fördergelder bis 2018

Noch bis Ende des Jahres wird das BIH vom Bund über die Helmholtz-Gemeinschaft finanziert. Ab 2015 soll das BIH zu 90 Prozent vom Bund und zu 10 Prozent vom Land Berlin getragen werden. Bis 2018 sollen 300 Millionen Euro in das BIG fließen. Zusätzliche 40 Millionen Euro steuert die „Private Exzellenzinitiative“ von Johanna Quandt über die Stiftung Charité bei.  

Erste Forschungsprojekte am BIH sind bereits zu Beginn des Jahres gestartet, darunter ein Neuro-Projekt mit dem Nobelpreisträger Professor Thomas Südhof.

Foto: © psdesign1 - Fotolia.com

Hauptkategorie: Berlin

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