Quaddeln und Juckreiz sind die unangenehmen Symptome einer Nesselsucht (Urtikaria). Manche Menschen leiden ein Leben lang daran. In diesem Fall sprechen Ärzte von einer chronischen Urtikaria. Was viele nicht wissen: Die pseudoallergischen Reaktionen können durch Lebensmittelzusatzstoffe wie Farb- oder Konservierungsstoffe ausgelöst werden. Darum rät die Europäische Stiftung für Allergieforschung (ECARF), auf diese Stoffe zu verzichten. Im Rahmen einer Studie hatte sich nämlich gezeigt, dass bei 73 Prozent der teilnehmenden Patienten mit chronischer Urtikaria die Symptome wie Quaddeln und Juckreiz bereits nach einer zweiwöchigen pseudoallergenarmen Diät vollständig oder zumindest größtenteils nachließen. Bei 46 Prozent der Teilnehmer war die Nesselsucht sechs Monate später komplett abgeklungen. Noch Jahre später berichteten alle Patienten bis auf einen von einer dauerhaften Verbesserung ihrer Symptome.
Bei Nesselsucht einfach mal auf Fertigprodukte verzichten
In jedem Fall sollten Patienten mit chronischer Nesselsucht, mal eine Auslass-Diät ausprobieren, rät der ECARF-Vorsitzende Prof. Torsten Zuberbier, der auch Co-Autor der Studie war. „Die Verordnung der Europäischen Union ermöglicht Betroffenen, einzelne Zusatzstoffe, die bei ihnen pseudoallergische Reaktionen auslösen, zu identifizieren und zu vermeiden“, sagt er mit Blick auf die Kennzeichnungspflicht abgepackter Lebensmittel.
Eine Auslass-Diät ist auch deswegen sinnvoll, weil man Pseudoallergien auf Zusatzstoffe nicht im Blut nachweisen kann. Gegebenenfalls kann eine stationäre Provokationstestung Klarheit bringen, ob bestimmte Stoffe in Lebensmittel der Auslöser einer chronischen Nesselsucht sind.
Jeder zweite verträgt wieder Vollkost
Nicht alle Patienten müssen aber ein Leben lang auf Konservierungsstoffe & Co. verzichten. In der Studie vertrug jeder zweite Teilnehmer schon nach sechs Monaten eine normale Ernährung – bei anhaltender Linderung der Symptome.
Die kompletten Studienergebnisse „Verstecktes Risiko im Kleingedruckten? Einige Zusatzstoffe können pseudoallergische Reaktionen auslösen.“ wurden im Bundesgesundheitsblatt 2016 Nr. 59 veröffentlicht.
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