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Ärzte bieten Besserverdienern öfter IGeL an

Dienstag, 7. Juni 2016 – Autor:
Bachblüten, Hyaluronsäure-Spritzen oder Glaukom-Früherkennung zählen zu den kostenpflichtigen IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen). Besserverdienern bieten Ärzte öfter solche Selbstzahler-Leistungen an. Das zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag der TK.
Arzt und Patient

Ärzte bieten Besserverdienern öfter kostenpflichtige IGeL-Leistungen an – Foto: Minerva Studio - Fotolia

So berichten sieben von zehn Befragten mit einem Monatseinkommen von über 3.000 Euro von IGeL-Angeboten, aber nur vier von zehn (43 Prozent), die 1.500 Euro oder weniger verdienen. Das lässt Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit der angebotenen Untersuchungen oder Therapien zu. Frauen bekommen öfter IGeL-Angebote als Männer (55 Prozent versus 45 Prozent).

IGeL gehören per Gesetz nicht zum Katalog der Krankenkassen und müssen privat gezahlt werden. Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten vor Beginn der Behandlung schriftlich über die Kosten zu informieren und mit ihm einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen. Doch offenbar verzichten viele Ärzte darauf. In der Forsa-Umfrage gibt mehr als jeder dritte Patient (36 Prozent) an, vor Behandlungsbeginn nichts Schriftliches ausgehändigt bekommen zu haben.

IGeL: Patienten haben Anrecht auf schriftlichen Vertrag

„Das hat Nachteile für beide Parteien. Patienten fühlen sich schlecht aufgeklärt darüber, welche Kosten entstehen. Darunter leidet immer auch das Vertrauen zum Arzt. Die Mediziner wiederum können im schlechtesten Fall, also beispielsweise im Streitfall, ihr Honorar nicht einfordern. Ärzte dürfen von gesetzlich Versicherten nämlich nur dann eine Vergütung fordern, wenn diese schriftlich bestätigt haben, auf eigene Kosten behandelt werden zu wollen“, erklärt Karen Walkenhorst, Bereichsleiterin bei der TK.

Diese IGe-Leistungen werden am häufigsten angeboten

Die häufigsten IGe-Leistungen, die den befragten Versicherten angeboten wurden, sind: eine professionelle Zahnreinigung (72 Prozent), eine zusätzliche, kostenpflichtige Krebsvorsorge, also zum Beispiel der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs oder Ultraschall zur Krebsfrüherkennung (46 Prozent), eine Zusatzleistung beim Augenarzt, zum Beispiel zur Glaukom-Früherkennung (44 Prozent),  eine kostenpflichtige alternative Heilmethode, zum Beispiel Akupunktur oder Biofeedback (26 Prozent),  eine reisemedizinische Vorsorge, also zum Beispiel eine Reiseschutzimpfung (14 Prozent), ein anderes kostenpflichtiges Vorsorge-Verfahren, zum Beispiel zur Diabetes-Früherkennung (12 Prozent).

Die Mehrheit der Patienten willigt in IGeL ein

Nur vier von zehn gesetzlich Versicherten (36 Prozent), die vor einer Entscheidung für oder gegen IGeL standen, haben sich dazu weitere Informationen eingeholt. Mit 64 Prozent ist es die Mehrheit, die ihrem Arzt in Sachen IGeL voll vertraute. Diejenigen, die sich weiter schlau machen, wenden sich meist an ihre Krankenkasse (54 Prozent), schauen auf spezielle Seiten im Internet wie www.igel-monitor.de (36 Prozent) oder holen sich bei einem anderen Arzt eine zweite Meinung ein (18 Prozent).

Insgesamt 70 Prozent der gesetzlich Versicherten, denen eine Selbstzahlerleistung angeboten wurde, haben dann auch „ja“ gesagt - 39 Prozent auch schon mehrfach. „Auf keinen Fall sollten Patienten sich vorschnell entscheiden oder gar unter Druck setzen lassen. Individuelle Gesundheitsleistungen sind niemals dringend“, so Walkenhorst.

IGeL-Monitor bewertet nur drei Behandlungen positiv

Der IGeL-Monitor der gesetzlichen Krankenkassen stuft derzeit nur drei der 36 bislang bewerteten Leistungen als „tendenziell positiv“ ein: Stoßwellentherapie bei Fersensporn, Akupunktur zur Migräneprophylaxe und Lichttherapie bei Winterdepression. Bei der ebenfalls als „tendenziell positiv“ eingestuften Laserbehandlung von Krampfadern wird die Bewertung derzeit aktualisiert. Bei allen anderen Leistungen sei der Nutzen „unklar“ oder die Untersuchung oder Therapie sogar potentiell schädlich.

Foto: Minerva Studios

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