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Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

Freitag, 15. August 2014 – Autor: Angela Mißlbeck
Ab 2015 gilt endgültig nur noch die elektronische Gesundheitskarte (E-Card, eGK). Die alte Krankenversichertenkarte (KVK) kann dann nicht mehr für medizinische Leistungen genutzt werden. Das haben die Krankenkassen mit den Vertretern der Ärzte und Zahnärzte vereinbart.
Endgültiges Aus für die Krankenversichertenkarte, ab 2015 nur noch mit eGK zum Arzt

Ab Januar ohne Alternative: Die elektronische Gesundheitskarte mit Foto – Foto: Denis Junker - Fotolia

Bis zum Ende dieses Jahres kann die alte Versichertenkarte im Rahmen einer Übergangsregelung noch weiter verwendet werden. Danach wird sie jedoch definitiv ungültig. Das gilt auch dann, wenn auf der Karte ein späteres Ablaufdatum aufgedruckt ist.

Neue Karte nur mit Foto

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) waren im Juni noch neun Prozent der Versicherten ohne E-Card. Alle Versicherten, die bislang noch keine Karte mit Foto haben, kommen nun nicht mehr umhin, ihrer Krankenkasse ein Foto zur Verfügung zu stellen, damit die neue Karte ausgestellt werden kann. Sonst stehen sie im nächsten Jahr ohne Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung da. Das kann dazu führen, dass sie beim Arzt oder Zahnarzt oder auch bei der Notfallversorgung selbst zahlen müssen.

Die Krankenkassen hatten die endgültige Ablösung der alten Krankenversichertenkarte unrsprünglich bereits zum 30. September 2014 gefordert. Sie stellen ihr Versichertenstammdatenmanagement dann komplett auf elektronische Verwaltung um. Der Einigung messen sie große Bedeutung bei.

Krankenkassen begrüßen die Einigung

„Durch die gefundene Verständigung haben Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam einen wichtigen Schritt auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur gemacht“, sagte die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer.

Planungssicherheit freut Ärzte und Zahnärzte

Auch die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband begrüßten die Regelung. „Es ist für alle Beteiligten gut, dass nun endlich Klarheit herrscht. Insbesondere war uns wichtig, dass die Ärzte die Sicherheit haben, auch noch im vierten Quartal dieses Jahres über die ‚alte‘ Krankenversichertenkarte abrechnen zu können“, so der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

KZBV-Chef Dr. Wolfgang Eßer zeigte sich erfreut, dass nun Planungssicherheit herrscht. „Der vereinbarte Termin und die eindeutige Regelung zum Gültigkeitsende der KVK schaffen die nötige Planungssicherheit, die für die weitere Umsetzung dieses ambitionierten Projekts benötigt wird“, so Eßer.

Telematikinfrastruktur gewinnt an Fahrt

Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dürfte mit dem Beschluss zufrieden sein. Er hatte zuletzt auch mehrfach auf mehr Tempo bei der elektronischen Gesundheitskarte gedrängt. Das Bundesgesundheitsministerium betrachtet eHealth auch als Beitrag zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen.

Foto: Denis Junker - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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